Eben das dokumentiert den gesellschaftlichen Wandel, von dem hier die Rede ist: Schon einfache Nacktheit ist jetzt verdächtigt und wird, wenn die Kinder auf den Bildern zu sehen sind, bestraft.Tim007 hat geschrieben:Aber die Sensibilität für solche Themen ist größer geworden.
Tim007 hat geschrieben:Schon wieder.
nicht: "wenn Kinder auf den Bildern zu sehen sind"
sondern: wenn mit Nacktbildern gehandelt wird oder Kinder als Sexualsubjekte behandelt werden.
Urlaubsbilder sind weiterhin erlaubt.
Aria hat geschrieben:Das geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, denn auch Besitz von Urlaubsbildern, auf denen Genitalien von Kindern zu sehen sind, ist verboten – weil sich ja jemand daran aufgeilen könnte.
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
So? Und wenn ich dem oberen Satz „und wenn es der eigene Vater wäre.“ zugefügt hätte, wäre das auch Blödsinn?Tim007 hat geschrieben:Blödsinn.Aria hat geschrieben:Das geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, denn auch Besitz von Urlaubsbildern, auf denen Genitalien von Kindern zu sehen sind, ist verboten – weil sich ja jemand daran aufgeilen könnte.
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