Echt interessant, welche Ideen Zett entwickelt, um irgendwie doch Recht zu haben:
Zett hat geschrieben:Übrigens wird in der Industrie zur »Kühl- und Schmieremulsion« oft einfach »Bohrmilch« gesagt - ohne, dass das deswegen jemand trinkt! Sollen da auch zig-Tausend Euro verpulvert werden, damit dies verboten wird?
Zur deiner Information: Bohrmilch gibt es nicht im Supermarkt zu kaufen, und selbst wenn, sie würde bestimmt nicht bei den Lebensmitteln stehen. Daraus folgt: Die Verwechslungsgefahr, und darum geht es bei dem hier diskutierten Urteil, ist bei Bohrmilch eher unwahrscheinlich.
Zett hat geschrieben:Es darf nun also auch nicht mehr Kokosmilch heißen!?
Wenn du den Artikel gelesen hättest, auf den ich in meinem Posting verwies, hättest du z.B. das lesen können – Zitat:
"Kokosmilch" bleibt erlaubt
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um "Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist" oder bei denen "die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden". Ein Beispiel: "Kokosmilch".Ich stelle fest: Du widersprichst offensichtlich ohne Kenntnis der Materie – manche würden sagen, einfach aus Gewohnheit. Auch deshalb sind Diskussionen mit dir meistens sinnlos.