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Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 14:48
von Zett
Sehr richtig, Aria! Manchmal geht es doch.

Es war übrigens wieder fantastisch, bei gemessenen Windspitzen von 83 km/h (amtliche Wetterstation). Ein paar Spritzer Regen, ein bißchen Sonne.
Aber wie gesagt, FKK ist nicht jedermanns Sache. Für manche gibt es nur die Welt des Nörgelns, da ist kein Platz fürs Neigeln.

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 16:23
von Mecki
@

es braucht offenbar keiner Nachfragen an @ Zett - egal worum es geht - wenn es um gezielte an IHN gerichtete Fragen geht.

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 18:07
von Zett
Offenbar darf jeder nachfragen, es sei denn, es ist offenbar, dass es demjenigen allein um das Ausleben seiner Stänkersucht geht und er offenbar am Thema selbst keinerlei Interesse hat. Offenbar darf also jeder FKKler nachfragen.

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 19:12
von Evi
Aria hat geschrieben:Könnt ihr bitte damit aufhören - über Neigeln ist in diesem Forum wahrlich genug gesprochen worden. Außerdem ist es Zett sogar verboten, außerhalb seines Threads darüber zu diskutieren. Wenn ihr also unbedingt darüber schrieben wollt, dann bitte dort.
Das Schreibverbot gilt nur für Zett. Alle anderen dürfen über das nackte Eisjoggen-Gesundungslaufen (auch weltweit bekannt unter dem Namen gLauf, Gugaln, Purlaufen, Naturlaufen, schweißfreies Joggen) überall schreiben, wo sie wollen.

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 19:47
von Zett
Evi hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Könnt ihr bitte damit aufhören - über Neigeln ist in diesem Forum wahrlich genug gesprochen worden. Außerdem ist es Zett sogar verboten, außerhalb seines Threads darüber zu diskutieren. Wenn ihr also unbedingt darüber schrieben wollt, dann bitte dort.
Das Schreibverbot gilt nur für Zett. Alle anderen dürfen über das nackte Eisjoggen-Gesundungslaufen (auch weltweit bekannt unter dem Namen gLauf, Gugaln, Purlaufen, Naturlaufen, schweißfreies Joggen) überall schreiben, wo sie wollen.
Hast Du das jetzt so festgelegt? Du hast wohl gute Beziehungen zum Admin?

Wäre das nicht doch etwas zu unfair? Klar muss mir immer wieder gezeigt werden, dass ein richtiger FKKler in diesem Forum eigentlich nichts zu suchen hat - aber gleich so direkt?

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 20:14
von guenni
Zett hat geschrieben:Klar muss mir immer wieder gezeigt werden, dass ein richtiger FKKler in diesem Forum eigentlich nichts zu suchen hat - aber gleich so direkt?


ein richtiger? du allein bist doch der richtige

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 20:37
von Horst
Evi hat geschrieben:...Das Schreibverbot gilt nur für Zett. ...
Da irrst Du Dich. :)

Gruß
Horst

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 20:53
von Zett
Danke Horst für die Klarstellung!

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 20:58
von Zett
guenni hat geschrieben:ein richtiger? du allein bist doch der richtige

Du kannst nicht anders! Nichts scheint Dir wichtiger als das Bekämpfen von Personen. Genau dies ist z.B. ein Kennzeichen für jemanden, der mit FKK nichts am Hut hat. Ein FKKler sucht die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten, die ebenfalls die Nacktheit zur Entspannung und Gesundung nutzen. Hier im Forum also zum Gedankenaustausch und zum Verabreden gemeinsamer Aktivitäten - nicht wie Du, zum permanenten ans Bein Pinkeln. Du bist kein FKKler, Du bist ein FKK-Zerstörer!

Re: Gesundheitswahn

BeitragVerfasst: Mi 13. Sep 2017, 21:15
von Zett
Gesundheitswahn/Gehirnwäsche:
"Impfberatung
Fehlt der Nachweis, muss Kita es melden
Eltern, die ihre Kinder umgeimpft in die Kita geben wollen, aber keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen, müssen jetzt per Gesetz ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Bisher war das den Kitas freigestellt. Beratungsverweigerer können mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro belegt werden. Eine Impfpflicht für Kinder besteht weiterhin nicht." (Stiftung Warentest, 9/2017, S. 89)

Ergänzend zur Beratungspflicht:
Wichtige Neuerungen durch das Präventionsgesetz, in Kraft getreten im Juli 2015 (von: http://www.impfkritik.de/gesetze/; Hervorhebung von mir)

1. Verpflichtung zur ärztlichen Impfberatung vor Aufnahme in eine Kita (IfSG § 34 Abs. 10a)
"Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden. (...)"