@ Bummler
So habe ich gestern z.B. gelesen das "Voll" ca. 97 % sind.
Ja, es ist richtig, wenn 97% der arbeitsfähigen Bevölkerung in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis stehen, wird von einer Vollbeschäftigung gesprochen. Unter den verbleibenden 3% der verbleibenden arbeitsfähigen Bevölkerung sind Umschüler, Rehabilitanten etc. gezählt. Daher kann eine Beschäftigungsumfang von 100% nicht erreicht werden. Eine entsprechende volkswirtschaftliche Statistik wurde in der DDR damals nicht geführt bzw. nicht veröffenbtlicht.
Tatsächlich hat es eine Lobbygruppe, in diesem Fall die der Homosexuellen, geschafft, einem Thema eine Bedeutung beizumessen, das es nie verdient hat.
Dieser von dir hier zitierte Satz ist eine Verachtung der Homosexualität. Einfach nur schäbig.
@ Aria
Deine Bemerkung:
Dass dir, Bummler, ein solcher Kommentar gefällt, das verwundert mich nicht, denn je weiter nach Osten man geht, desto homophober die Bevölkerung – siehe Polen oder Russland, wo der Druck der Bevölkerung, Homosexuelle wieder zu marginalisieren und wie früher zu kriminalisieren stetig wächst.
ist leider mehr von einem Vorurteil genährt, als von der Realität. Du solltest dich vor solchen "Schnellschüssen" schützen.
Es ist daher kein Wunder, dass gerade das katholisch geprägte Bayern nun eine Verfassungsklage prüft, wohl wissend, dass es da keine Chance hat, denn mit diesem Gesetz wird niemandem etwas weggenommen, sondern einigen wenigen, die bisher rechtlich benachteiligt waren, etwas gegeben: Damit wird lediglich die jahrzehntelange Diskriminierung der Homosexuellen beendet.
Bayern liegt nicht im Osten! Und
nur Bayern hat diese Notiz im Bundesrat ins Protokoll aufnehmen lassen.
@ Puistola
Die Ehe als Staatliche Institution gehört abgeschafft.
Diesen deinen Standpunkt kann ich nicht teilen. Du lässt hierbei völlig außen vor, warum das Rechtsinstitut der Ehe geschaffen wurde.
Diegegenwärtige Form der privilegierten Ehe entstand vor Urzeiten aus dem Bedürfnis, für Kinder einen geordneten Rahmen zu schaffen. Dass die Ehe dies heute in
vielen Fällen nicht mehr leistet (und wohl auch nie wirklich geleistet hatte) ist kein Grund,
diese missratene Institution nun auch noch Menschen zugänglich zu machen,
die von Grund auf nicht zusammen fähig sind, Kinder auf natürlichem Wege in die Welt zu setzen.
Das Rechtsinstitut der Ehe ist keinesfalls auf die Legalisierung von Kindern ausgerichtet. Dieses ist nur die Meinung derjenigen, die den homophilen Menschen das Recht auf einen Eheschluss verweigern wollen.
@ Bummler
Und fordern schon länger das Ehegattensplitting abzuschaffen, weil es ein Form der Diskriminierung ist: ...
Das Ehegattensplitting ist eine Frage des Steuerrechts und hat mit dem Rechtsinstitut der Ehe nichts zu tun. Man kann, wenn man will, das Ehegattensplitting aufheben ohne das Rechtsinstitut der Ehe damit zu verändern.
@ Aria
BER ist eine Entscheidung, die gefällt wurde, nachdem die DDR nicht mehr bestand. Es ist also kein sog. Ost-Problem.
Und auch da ist die Religiosität der Bevölkerung, von der ich bereits sprach, die treibende Kraft: Was man in Jahrhunderten eingebläut bekam und immer noch bekommt – siehe auch die Reaktion der katholischen Bischöfe –, kann man die Überzeugung, Homosexualität sei widernatürlich, nicht so schnell abschütteln.
Kannst du erklären, warum die Homosexualität als widernatürlich angesehen wurde. Und kannst du erklären, warum die kath. Bischöfe die Homosexualität immer noch als widernatürlich ansehen? Um diese beiden Fragen richtig beantworten zu können, musst du schon ein wenig tiefer graben, als sich nur auf einen Bibeltext oder schriftliche Verlautbarung der Bischöfe zu berufen.
Aber solange wir Patriarchat haben, wird Ehegattensplitting bestehen bleiben.
Diese deine Feststellung verstehe ich nicht. Was hat das Steuerrecht mit dem Patriachat zu tun?
Und wenn es irgendwann so weit ist, dass Ehegattensplitting abgeschafft wird, dann wird es eben für alle abgeschafft – wo ist das Problem.
Diese deine Feststellung ist für mich eben falls unverständlich. Das Ehegattensplitting wirkt nur für Ehepaare und eine Abschaffung folglich auch nur für Ehepaare. Wer sind denn die Anderen, für die dieses auch wirken soll?