Eule hat geschrieben:Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, nehme das Alter zur Grundlage des Entlohnungsvergleiches.
Die Spekulation zu meinen ersten Gedanken will ich nicht fortführen. Kann sein, dass du mit deiner Antwort dazu Recht hast, vielleicht auch nicht. Aber das führt uns zu weit weg vom Thema.
Hier zum eingefügten Zitat: Das Alter spielt für die Entlohnung in vielen großen Firmen nur noch eine untergeordnete Rolle. In der zweiten Hälfte der 1990ger Jahre sind die Berater durch die Lande gegangen und haben den Firmen Modelle der Arbeitsplatzbewertung vorgelegt, die diese schnell angenommen haben. Die Arbeitsplatzbewertung legt nach einem zunächst ziemlich komplizierten Verfahren über Tabellen von mehreren Seiten eine Einstufung mit unter und Obergrenzen fest, die nicht altersabhängig sind.
Diese Bewertungen beziehen sich grundsätzlich nicht auf eine Person, sondern auf einen Arbeitsplatz. Kommt nun ein jüngerer Mitarbeiter in so einen Arbeitsplatz mit einer deutlich höheren Bewertung, als er zuvor hatte, dann wird er in einer Übergangsfrist von zumeist drei Jahren mit überdurchschnittlichen Steigerungen an die Untergrenze der Arbeitsplatzbewertung herangeführt.
Kommt ein anderer, der vielleicht vorher Bereichsleiter war, und dessen Bereich geschlossen wurde, auf denselben Arbeitsplatz, dann hat er nicht selten ein Gehalt oberhalb der Obergrenze für diese Arbeitsplatzbewertung. Die Firmen gehen dann unterschiedlich vor. Ich hatte Fälle kennengelernt, bei denen auch mit einer Übergangsfrist von drei Jahren das Gehalt schrittweise nach unten angepasst wurde, oder andere, die dann über 15 Jahre keine Gehaltssteigerungen mehr bekommen haben, weil sie über der Obergrenze lagen.
Da spielt also das Alter fast keine Rolle mehr für das Gehalt, das einer erreicht, sondern nur die Bewertung des Arbeitsplatzes, den er einzunehmen geschafft hat.
Eule hat geschrieben:Wie entsteht die Lohn- und Einkommensschere? Diese Schere öffnet sich ja bei jeder prozentualen Erhöhung immer weiter.
Die großen Firmen im Bereich der IG-BCE haben das seit Mitte der 1990ger Jahre schon berücksichtigt und immer die Prozentwerte der Steigerungen im unteren Bereich höher gehalten, als im oberen Bereich. Zum Beispiel wurden auch die o.g. Spannen für die Arbeitsplatzbewertungen in den Bereichen der mittleren und oberen Führungskräfte nur mit sehr viel kleineren Prozentwerten angehoben, als die Steigerungen im Bereich der tariflichen Angestellten. Das bedeutet, dass in diesen Unternehmen tatsächlich die Schere zwischen den unteren Gehaltsstufen bis hin zu den Bereichsleitern ab spätestens der Jahrtausendwende Jahr für Jahr kleiner geworden ist. Nur für Geschäftsführer und Vorstände sieht das anders aus. Die haben sich mehr gegönnt, wenn sie konnten. (Geschäftsführer können das nur dann nicht, wenn sie unter harter Kontrolle der Kommanditisten stehen).