Aria hat geschrieben:Dann gilt auch für Dich die Frage, die ich bereits an Walter Sobchak gestellt habe: Du meinst, wenn Moslemmädchen aus Scham nicht an Schwimmunterricht teilenehmen wollen, sollen wir das ruhig zulassen?
Hast Du die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von September 2013 noch im Kopf?
Damals ging es um die Glaubensfreiheit. Und die Möglichkeit, nötigenfalls im Burkini zu schwimmen.
Merkst Du den Unterschied?
Natürlich ist die Grenzziehung schwierig.
Auch gibt es sowas wie ein staatliches Erziehungsziel.
Dennoch muss um die richtige Grenzziehung jedesmal gerungen werden. Das ist bei Grundrechtskollisionen nun einmal zu.
Was aber nichts daran ändert, dass die schleichende Entmündigung der Eltern ein großres Problem darstellt, heißt es doch in Art. 6 GG:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Am Wächteramt des Staates ändert sich zwar nichts.
Die Hürden sind jedoch hoch