Der Haken ist doch der, dass das Hausrecht nur bei geschlossenen, speziellen FKK-Anlagen wahrgenommen und Nacktheit vom Betreiber durchgesetzt werden kann. An heimischen Seen und Flüssen haben sich oft FKK-Bereiche etabliert und sind als solche, teils sogar von der Gemeinde/Kommune als solche ausgeschildert ("Ab hier FKK"). Derartige Hinweise sind für die Gäste aber keinesfalls verpflichtend. Ein derartiges Schild besagt lediglich, dass ich hier nackt sein darf bzw. Textilgäste die Nacktheit anderer nicht Anlass für eine Beschwerde nehmen können. Ansonsten würden ja an vielen Stränden Textilwanderer an ein Fortkommen gehindert.
Aber FKKpaar-BaWü verstehe ich schon. Von Betreibern reiner FKK-Anlagen würde ich erwarten, dass sie Nacktheit bei entsprechender Witterung auch durchsetzen. Wer aber will sich schon seine Kundschaft vergraulen?