Lars2015 hat geschrieben:Hans H. hat geschrieben:, ist dies auch das gute Recht jeden Campingplatzbetreibers. Genau so wie ein Club oder eine Sauna über seine oder ihre Gäste entscheidet.
Nein, ist es nicht, da es kein Privatraum ist, sonder ein öffentliches Angebot. Wenn nur Familien kommen dürfen und auch keine alleinreisenden Frauen zugelassen werden, dann ist das OK, sonst nicht. Der Frauenbadetag kann damit nicht verglichen werden.
Bitte? Ein privater Campingplatz sei öffentlicher Raum und kein Privatraum? Selbstverständlich ist er das. Und bei einem Verbot für alleinreisende Damen wäre alles ok? Was ist das denn für eine Argumentation?
Lars2015, darf ich Dir das noch mal erklären:
Wenn das Konzept des FKK-Platzes wäre, das grundsätzlich nur Familien zugelassen sind, dann dürften eben auch keine alleinreisenden Frauen auf den Platz! Das wäre dann also ein eindeutiges Konzept für eine eindeutige Personengruppe. Ohne jeder Vorverurteilung!
Aber es dürfen eben NUR keine alleinreineden Männer auf den Platz! Und WARUM? ... Nun, weil man den Männern, wenn sie Single sind grundsätzlich unterstellt, sexuell auf irgendeine Weise abartig zu sein und damit die Familen zu stören!
NUR DARUM WERDEN SIE AUSGESCHLOSSEN! UND DARIN LIEGT EINE GENERELLE VORVERURTEILUNG, UND DIESE IST EINFACH FALSCH!
Lustiger Weise, wird das ja auch gar nicht so kommuniziert, denn dann würde diese fatale Diskriminierung offensichtlich! Man müsste dann nämlich ehrlicher Weise schreiben: Wir lassen keine alleinreisende Männer auf den Platz, weil wir diese grundsätzlich und generell verdächtigen, nur aus sexuell abartigen Gründen auf unseren Platz zu wollen!
Das kann man natürlich so nicht zugeben, denn dann würde eben genau diese generelle Diskriminierung offensichtlich! Das gilt es natürlich zu vertuschen, darum schreibt man mir: "alleinreisende Männer" sind nicht zugelassen!
Wenn es nur um das "alleinreisende" gehen würde, wie sie schreiben, dann dürften eben auch generell keine ALLEINREISENDE auf den Platz, aber es geht ihnen eigentlich darum, dass sie keine einzelnen Männer wollen, wei sie sie für genrell sexuell pervers halten UND DAS IST EBEN EINE DISKRIMINIERUNG die, wenn man vor ein Gericht damit zeihen würde, keinen Bestand hätte! Egal ob auf Privatgrund, oder in der Öffentlichkeit
Im übrigen sind solche Plätze selten wirklich Privatgrund, sonder meist von den Städten und Gemeinden nur verpachtet. Das heißt, man könnte eben evtl. doch dagegen vorgehen, da es nicht reiner Privatgrund ist! Auf jeden Fall der vorgelagerte Strand zumindest, wird niemlas Privatgrund sein!