nettermann-hsk hat geschrieben:Das schätze ich so sehr an Herrn Hans H. diese juristischen Feinheiten, einfach Klasse... Ich gehe mal davon aus, dass Herr Hans H. Volljurist ist, ganz sicher Dr. jur. wenn nicht mehr...
Jeder Volljurist weiß, dass es keinerlei Hausrecht gibt, weil ja Gesetze gibt, die Herrn Hans H. eben mehr Rechte gibt, als allen anderen Menschen...
Herr Hans H. kann sich sicher gar nicht vorstellen, dass JEDER Grundstückseigentümer oder Pächter oder Mieter das Hausrecht besitzt...
Wer Hausrecht hat, DARF JEDEN MENSCHEN verbieten, den Bereich, für den das Hausrecht gilt, eben diesen Bereich zu betreten, bzw. dazu aufzufordern, diesen Bereich zu verlassen...
Wenn du schon absolut nicht die geringste Ahnung von der Sache hast, zu der du schreibst, solltest du dich im Tonfall etwas mäßigen.
Dieser Stil hier ist wirklich ätzend!
Und der letzte Satz in dem hier eingefügten Zitat ist einfach nur Blödsinn!
nettermann-hsk hat geschrieben:Hallo Lars,
natürlich bist Du im Recht...
Es ist, wie bei jeder Disco mit Türsteher, die der Betreiber dort für die Einlassberechtigung postiert...
Klar dürfen die WILLKÜRLICH ohne Begründung sagen:
"Ej Mensch, Du kommst hier nich rein, verpiss disch"
Sie vertreten schließlich das Hausrecht... und kein Polizist oder Richter kann dies verhindern...
Das ist eine völlig irrige Annahme von dir, hat aber mit der Realität absolut nichts zu tun. Eine Begründung bringe ich nicht. Das habe ich bei deinem Tonfall, in dem du hier schreibst nicht nötig. Die anderen, die sich hier beteiligt haben (außer Lars), sehen die Sache richtig. Aria hat auch einiges zur Klarstellung geschrieben. Das reicht für jeden vernünftig denkenden Menschen.
Lars2015 hat geschrieben:Sollte Eure Interpretation der Antidiskriminierungs - Gesetzgebung dann herrschende Meinung und gerichtlich abgesichert werden, hättet Ihr europäische Rechtsgeschichte geschrieben. Meinen Zweifel an irgendwelchen Erfolgaussichten will ich der guten juristischen Ordnung halber aber hier dennoch festgehalten wissen.
Nein, diese Rechtsgeschichte hat die EU selbst im Jahr 2014 geschrieben, als die festgestellt hat, dass die vorherige Richtlinie, die nur die Diskriminierung am Arbeitsplatz verbot, im öffentlichen Leben nicht reicht, weil es bei Dienstleistungen auch zu Diskriminierungen kam, insbesondere gerade zu Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes.
Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde schätze ich sogar als ziemlich hoch ein und man braucht ja nicht einmal einen Anwalt. Die nationalen Beschwerdestellen sind verpflichtet tätig zu werden, wenn sich ein Betroffener beschwert. Das muss natürlich einer sein, der tatsächlich zurückgewiesen wurde, und auch nach dem Versuch eines klärenden Gesprächs keinen Erfolg hatte, sonst ist er nicht ein Betroffener. Weiterhin wäre eine Verbands-Beschwerde möglich. Das könnte ein Verbraucherverband sein - da wird man keinen finden, das könnte auch ein FKK-Verband sein und die werden es nicht tun.