riedfritz hat geschrieben:Das sind Delegierte der Bürger, die vereidigt sind und mithilfe der Verwaltung Regeln für das Zusammenleben in der örtlichen Kommune aufstellen. Dabei haben sie sich, wie alle anderen Bürger auch ohne Ausnahme an Recht und Gesetz zu halten und die oberste maßgebliche Regel in unserem Staat ist das Grundgesetz, auf dem alles andere fußt.
Und genau das hat man in Rostock doch gemacht, oder???
Denn noch mal:
Wie sind die "Rechte anderer" definiert?
Was ist mit "verfassungsmäßige Ordnung" genau gemeint?
Dazu siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsm%C3%A4%C3%9Fige_Ordnung
Da steht unter anderem: "...bis hinunter zu verfassungsgemäßen Gemeindesatzungen."
und zu guter letzt darf in Artikel 2 GG auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das bedeutet für mich, das Recht auf freie Nacktheit laut Artikel 2 GG, in der Definition a'la Oskar, kann durch
die Kommune/Gemeinde/Stadt/Landkreis durchaus eingeschränkt werden!
Wer das anders sieht kann ja gerne beim Verfassungsgericht Einspruch einlegen.