Der Amtsschimmel hat wieder kräftig gewiehert.
Eine Sauna, die nicht den Heilzwecken dient, unterliegt nicht mehr der ermäßigten Besteuerung, sondern ab 01.07.15 dem regulären Satz von 19%. Nun könnte es wohl etwas teurer für Saunabesucher werden.
wenn die Sauna "verordnungsfähig" ist, bleibst bei den 7%. Ansonsten sind es 19%.
"Wichtig: Ist das Heilbad dem Grunde nach verordnungsfähig, kommt es nicht darauf an, ob im Einzelfall tatsächlich eine Verordnung vorliegt.
Nach der Heilmittel-Richtlinie sind z. B. als verordnungsfähig anerkannt:
Peloidbäder und -packungen, Inhalationen, Elektrotherapie, Heilmassage, Heilgymnastik und Unterwasserdruckstrahl-Massagen.
Als nicht verordnungsfähig (und damit nicht als Heilbäder ermäßigt besteuert) sind nach Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE die folgenden Leistungen anzusehen:
- Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist (z. B. Höhlentherapie, nicht-invasive Magnetfeldtherapie, Fußreflexzonenmassage);
- Maßnahmen, die der [color=#BF00FF]persönlichen Lebensführung zuzuordnensind (z. B. Ganzkörpermassagen, Teil- und Wannenbäder soweit nicht verordnungsfähig, Sauna,römisch-irische und russisch-römische Bäder, Bodybuilding, Fitness-Training).
http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-kommentierung-steuersatz-bei-saunabaedern_164_281330.html