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Feringasee nahe München

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Re: Feringasee nahe München

Beitrag von riedfritz » Mo 6. Jun 2016, 10:32

aber vielen Dank an Riedfritz, dass du hier so eindeutig Partei ergreifst, wie sich in einem Forum der Freikörperkulturfreunde gehört, für die Freunde der Freikörperkultur
Eine völlig blödsinnige Interpretation! :oops: Meinst Du, daß Du mit diesem Satz in irgendeiner Weise für die FKK kämpfst?
Wie Du die Wirksamkeit der Karte auch auslegen willst, probier es einfach aus, lege Dich mit den Securitiy-Leuten an, die weder irgendwelche Ahnung von juristischen Dingen, noch irgendwelche Kompetenzen haben, sondern bei einer Weigerung die Polizei holen. Dann gehe durch die Instanzen, damit Du an einem herrlichen Sonnentag vor einem Gericht, statt nackt irgendwo Deine Freizeit zu genießen, für ein paar hundert Euro die Quittung bekommst, daß die Karte evtl. wirklich eine rechtskräftige Anordnung ist!

Solltest Du Recht bekommen, kannst Du, um die Beschilderung entfernen zu lassen, anschließend ein Verwaltungsgerichtsverfahren anleiern. Die FKK-ler auf der Nordseite werden es Dir sicher danken! :mrgreen:


Viele Grüße,

Fritz

 
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Re: Feringasee nahe München

Beitrag von riedfritz » Mo 6. Jun 2016, 19:08

FKK-Igel hat geschrieben:die angehängte Landkarte erfüllt wohl nicht die Erfordernisse einer eindeutigen juristischen Norm.

Das ist zunächst mal eine unbewiesene Behauptung Deinerseits.
Dann lasse diese Tatsache doch überprüfen! Die Unterstützung der Nacktbader der Nordseite ist Dir gewiß (wird sie also überhaupt nicht interessieren!)

Wenn mich nicht alles täuscht, stand auf dem Übergang zur Halbinsel auch mal ein Schild mit dem Hinweis auf den Beginn des FKK-Bereichs, und damit wäre die genaue Abgrenzung gegeben.


Viele Grüße,

Fritz

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Juristisches

Beitrag von Phragmites » Mo 6. Jun 2016, 21:29

riedfritz hat geschrieben:Aus der Satzung geht eindeutig hervor, daß die anhängende Landkarte Teil der Satzung ist und dort ist lediglich die Halbinsel als FKK-Gebiet gekennzeichnet.

du bist also der Meinung, dass Fkk-Gebiete / Nacktbadegebiete grundsätzlich als solche gekennzeichnet sein müssen andernfalls Nacktbaden prinzipiell verboten ist. Worauf stützt sich diese Ansicht, seit dem Auslaufen der bayr. Badeverordnung ?

riedfritz hat geschrieben:Solltest Du Recht bekommen, kannst Du, um die Beschilderung entfernen zu lassen, anschließend ein Verwaltungsgerichtsverfahren anleiern.

von welcher Beschilderung redest du hier ?

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Re:

Beitrag von Phragmites » Mo 6. Jun 2016, 21:44

JungerNackedei hat geschrieben:Auf der Halbinsel ist ja auch genug Platz, da muss man nicht unbedingt ans Nordufer

es kommt auch auf die Beschaffenheit des Platzes an, und auf der Halbinsel gibt es eben paar (subjektiv empfundene) Minuspunkte, nämlich: einigen Schatten, man muss schon genau schauen wohin man sich legt, wenn man nicht der Sonne nachziehen will und was jetzt beim hohen Sonnenstand noch nicht so wirkt, aber im Spätsommer dann schon eher, dass die Sonne dort halt früher abends hinter Bäumen verschwindet; sie ist auch stärker dem Wind ausgesetzt und je nach Windrichtung bekommt man auch den Geruch der Grillzone mitgeliefert;
und v.a. wird von den dort Alteingessenen auf Nacktheit strikt geachtet, was viele sicher als angenehm empfinden, wogegen auch gar nichts einzuwenden ist, aber wenn man zu mehreren mit verschiedenen (Nicht)Bekleidungsvorlieben zum See will, war eben der gelebte CO Bereich die erste Wahl.

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Konflikt

Beitrag von Phragmites » Mo 6. Jun 2016, 21:56

riedfritz hat geschrieben:… probier es einfach aus, lege Dich mit den Securitiy-Leuten an, die weder irgendwelche Ahnung von juristischen Dingen, noch irgendwelche Kompetenzen haben, sondern bei einer Weigerung die Polizei holen …
Fritz

das ist kein empfehlenswertes Handeln, den ein Nichtfolgeleisten den Anordnungen gegenüber ist ja in der Satzung eindeutig und ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße aufgeführt; das würde ich niemandem raten

 
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Re: Feringasee nahe München

Beitrag von riedfritz » Di 7. Jun 2016, 10:07

Mich würde Deine Begründung für die Unzulässigkeit der Nutzungsordnung interessieren. Ich denke mal, daß Du ja bei Anreise mit dem PKW die Parkgebühren zahlst.
um die Beschilderung entfernen zu lassen,

Die Benutzungsordnung ist doch mit Sicherheit inkl. des Planes irgendwo im Bereich der Zugänge ausgehängt, ansonsten könnten die Security-Leute hierauf nicht Bezug nehmen!

Ich gehe mal davon aus, daß die bay. Badeverordnung gar als Grundlage für die Benutzungsordnung dient. Für ein Freizeitgelände kann die zuständige Kommune solch eine Nutzungsverordnung erlassen, sonst könnte auch für die Parkplätze kein Geld verlangt werden.


Viele Grüße,

Fritz

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Re: Feringasee nahe München

Beitrag von Phragmites » Di 7. Jun 2016, 11:47

riedfritz hat geschrieben:Mich würde Deine Begründung für die Unzulässigkeit der Nutzungsordnung interessieren …

Von einer Unzulässigkeit der Benutzungssatzung gehe ich weder aus noch habe ich etwas dazu geschrieben :!:
Ich habe darauf hingewiesen, dass in der Satzung, die in Auszügen (ohne Plan) tatsächlich an den Zugängen auf Metalltafeln angeschlagen ist, keine Regelung zum Nacktbaden explizit wörtlich festgehalten ist.
In der Satzung ist z.B. wörtlich explizit §8 festgehalten, dass in bestimmten Zeiträumen Parkgebühren erhoben werden können, die zur Zeit erhobenen Parkgebühren sind also rechtens.
riedfritz hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, daß die bay. Badeverordnung gar als Grundlage für die Benutzungsordnung dient.

damit liegst du nun definitv falsch :!: , denn die bayr. Badeverordnung ist ja vorletztes Jahr ersatzlos ausgelaufen, nicht mehr in Kraft und kann also gar nicht mehr als Grundlage für irgendwas dienen

 
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Re: Feringasee nahe München

Beitrag von riedfritz » Di 7. Jun 2016, 14:22

bay. Badeverordnung gar als Grundlage
Das nicht von "gar nicht" hat meine Tastatur unterschlagen und beim Nachlesen ist es mir nicht mehr aufgefallen!

du bist also der Meinung, dass Fkk-Gebiete / Nacktbadegebiete grundsätzlich als solche gekennzeichnet sein müssen andernfalls Nacktbaden prinzipiell verboten ist.
Ich gehe mal davon aus, daß Du mit Deiner Überzeugung, der Nordstrand sei CO, falsch liegst, wenn ausdrücklich ein bestimmtes Gebiet als FKK-Zone und die erlaubte Nutzung inkl. Badeverbote auf der Karte ausgewiesen ist.
das ist kein empfehlenswertes Handeln, den ein Nichtfolgeleisten den Anordnungen gegenüber ist ja in der Satzung eindeutig und ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße aufgeführt; das würde ich niemandem raten
Du selbst hast in diesem Thread in Deinem Post am 5.5.2016 den "Nordstrand" ohne Einschränkung als CO empfohlen:
Halbinsel rein Fkk, Nordufer CO, was dir lieber ist
obwohl sich an der Badeordnung nichts geändert hat!

Wie soll man Deine beiden sich widersprechenden Aussagen jetzt interpretieren?


Viele Grüße,

Fritz

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Re:

Beitrag von Phragmites » Di 7. Jun 2016, 21:52

riedfritz hat geschrieben:Wie soll man Deine beiden sich widersprechenden Aussagen jetzt interpretieren?

Das Datum beachten halt. Damals war von dieser Anweisung und den Sicherheitsdienstaktivitäten noch nichts bekannt. Als das Geschehen mir bekannt wurde, hab ich es zu Informationszwecken hier ins Forum gestellt

riedfritz hat geschrieben: Ich gehe mal davon aus, daß Du mit Deiner Überzeugung, der Nordstrand sei CO, falsch liegst,
Fritz

ich liege jedenfalls nicht falsch in dem Wissen, dass in den vergangenen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten nach Zeitzeugenberichten, CO dort die gelebte Praxis war, trotz der damals noch in Kraft befindlichen Bayr Badeverordnung.

Fkk-Igel hat geschrieben:du bist also der Meinung, dass Fkk-Gebiete / Nacktbadegebiete grundsätzlich als solche gekennzeichnet sein müssen andernfalls Nacktbaden prinzipiell verboten ist. Worauf stützt sich diese Ansicht, seit dem Auslaufen der bayr. Badeverordnung ?

diese Frage harrt noch deiner Beantwortung @Riedfritz :?:

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Beitrag von Phragmites » Di 7. Jun 2016, 22:11

riedfritz hat geschrieben:Wenn mich nicht alles täuscht, stand auf dem Übergang zur Halbinsel auch mal ein Schild mit dem Hinweis auf den Beginn des FKK-Bereichs, und damit wäre die genaue Abgrenzung gegeben.

dieses riesengroße Schild "Nacktbadegelände" steht dort immer noch, ist inzwischen ergänzt worden um eine kleine Infotafel in verschiedensten Schriften und Sprachen wg der in Unterföhring untergebrachten Flüchtlinge. Die Halbinsel ist ausschließlich der Fkk vorbehalten.

Aber wenn irgendwo an einer ausschließlich den Fußgängern vorbehaltenen Zone "Fußgängerzone" steht, gehe ich doch auch nicht davon aus, dass überall sonst in der Umgebung Fußgehen verboten ist ?

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