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Flaucher

BeitragVerfasst: Sa 27. Apr 2019, 18:06
von Phragmites
die schönen Ostertage war ich mehrmals dort. doch recht viele Nackte, v.a. auf der Kiesbank beim Westufer erster Abgang vom Steg von der Sendlinger Seite aus

Mai

BeitragVerfasst: Mo 20. Mai 2019, 09:34
von Phragmites
am Flaucher am Samstag Monatspunkt gemacht mit Eintauchen bis zum Hals

Isar

BeitragVerfasst: Fr 24. Mai 2019, 20:59
von Phragmites
Brutal was die Isar für ein Hochwasser führt. am Flaucher war überhaupt nicht dran zu denken auf das Kiesinselchen in der Mitte zu gelangen, das wäre lebensgefährlich gewesen. auch die anderen Kiesbänke weit überspült. Wasser aus den Bergen eisig

Flaucher

BeitragVerfasst: Mi 19. Jun 2019, 21:52
von Phragmites
Kurznotiz 19.06. spätnachmittags bis abends: na ja an einem solchem Tag mit heißen sommerlichen Temperaturen und vor dem Feiertag wirds dann eher CO; aber keine negativen Begleiterscheinungen wahrgenommen

Re: Nackt (Sonnen-) Baden an der Isar

BeitragVerfasst: So 23. Jun 2019, 11:33
von Wolfi
Security-Dienst weist nackte Frauen an der Isar zurecht
Es gibt aber noch keine Stellungnahme von Behörden zu dem obskuren Vorfall.

Re:

BeitragVerfasst: So 23. Jun 2019, 19:44
von Phragmites
das ist ja Wahnsinn. oben ohne Baden ist ja nicht nackt baden, bei dem die Badekleidungsverordnung herangezogen werden könnte.

Re: Nackt (Sonnen-) Baden an der Isar

BeitragVerfasst: Mo 24. Jun 2019, 09:22
von Jochen53
Ein ähnlicher Vorfall wurde kürzlich vom Karsfelder See (dort ist kein FKK Bereich) berichtet. Eine Dame, die oben ohne auf dem Rücken lag, wurde von einem Security Mann verwarnt und es wurde ihr sogar ein Bußgeld von 80 € angedroht. Der Security Firma war der Vorfall abgeblich nicht bekannt und sie sagte, ihre Mitarbeiter dürften gar keine Bußgelder verhängen.

Re:

BeitragVerfasst: Mo 24. Jun 2019, 11:19
von Phragmites
natürlich dürfen Bußgelder wg 'Ordnungswidrigkeiten' nur von Behörden bzw Polizei verhängt werden, nicht von privaten Sicherheitsdiensten

Re : Nackt (Sonnen-) Baden an der Isar

BeitragVerfasst: Mo 24. Jun 2019, 15:05
von Calcit
@Fkk-Igel: Da bin ich mir aber nicht so sicher, daß Bußgelder nur von Behörden und Polizei verhängt werden können und nicht auch von privaten Sicherheitsdiensten, sofern diese von der Gemeinde beauftragt behördliche Funktion haben. Das gilt sicherlich nicht, wenn irgendwelche Figuren aus der Bürgerwehrszene private Spendensammlungen zu ihren Gunsten vornehmen.

Ein Fall sei zitiert aus den Beobachtungen eines Polizisten, die er als Privatbesucher gemacht hat am Kirchentellinsfurter Baggersee, dabei war ein mitgebrachter Hund eine Geldquelle:
Neckar-Chronik, 20170828, hat geschrieben: ... „Die Kontrollen sind für meine Begriffe lächerlich. Oft werden Verstöße konstruiert.“ Ein Beispiel: Letzte Woche sind zwei Mädchen mit einem Hund an den beiden Securitymitarbeitern vorbeigegangen, die gerade beim Eiswagen hinter der Unterführung eine Pause einlegten. Sobald sich die Mädchen auf die Wiese gesetzt hätten, seien die Sicherheitsleute losgerannt, hätten Personalien aufgenommen und ein Bußgeld von 55 Euro verhängt. ... „Der gemeindliche Vollzugsdienst und seine Helfer treten wie Polizei auf, das sind sie aber nicht“, sagt [der Polizist]. ....
https://www.neckar-chronik.de/Nachricht ... 44215.html

Bei den Kosten für den Sicherheitsdienst von 22000 EUR für 2017 und geplanten 19000 EUR für 2018 müssen halt die Ausgaben für diesen wenigstens teilweise irgendwie ausgeglichen werden, siehe:
https://www.neckar-chronik.de/Nachricht ... 80601.html

Re:

BeitragVerfasst: Mo 24. Jun 2019, 21:10
von Phragmites
zur Anmerkung von @Calcit: in den Artikeln der Lokalpresse stellt es sich so dar, dass in München der Sicherheitsdienst dazu nicht befugt ist. die Artikel sind aber alle in einigen Punkten unsauber formuliert. v.a., liebe Abendzeitung, Frauen in Bikinihöschen sind nicht nackt, sondern in Badekleidung, womit der Badekleidungsverordnung – nicht Badebekleidungsverordnung Genüge getan ist; denn welcher Art diese sein solle, ist nicht festgelegt; im Gegensatz zu Ordnungen anderenorts, wo auch mal „angemessene Badekleidung“ verordnet wird.
Grundsätzlich möchte ich damit freilich keine allgemeine Einschätzung abgeben über die Rechte von privaten Sicherheitsdiensten in behördlichem Auftrag mangels profunder Kenntnis der Rechtsmaterie.