Re: In Kirchentellinsfurt kein FKK mehr?
Verfasst: Do 14. Sep 2017, 03:19
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... hsen-klage
"Eintrittsgebühren an zwei Nordseestränden sind rechtswidrig"
"Die Richter in Leipzig entschieden, dass die Inanspruchnahme nahezu des gesamten Strandes unverhältnismäßig sei. Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen. "
"Die Klägerseite hatte sich vor Gericht auf das Bundesnaturschutzgesetz berufen. "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet", heißt es darin. "
Da gehts zwar um Eintritt und nicht um Schwulenhaß^WNaturschutz wie in Kirchentellinsfurt, aber die restliche Argumentation ist vergleichbar. Also, wer hat viel Geld und ein halbes Jahrzehnt Zeit, um die Kfurter Unrechtsverordnung vom BVerwG in der Luft zerreißen zu lassen?
"Eintrittsgebühren an zwei Nordseestränden sind rechtswidrig"
"Die Richter in Leipzig entschieden, dass die Inanspruchnahme nahezu des gesamten Strandes unverhältnismäßig sei. Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen. "
"Die Klägerseite hatte sich vor Gericht auf das Bundesnaturschutzgesetz berufen. "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet", heißt es darin. "
Da gehts zwar um Eintritt und nicht um Schwulenhaß^WNaturschutz wie in Kirchentellinsfurt, aber die restliche Argumentation ist vergleichbar. Also, wer hat viel Geld und ein halbes Jahrzehnt Zeit, um die Kfurter Unrechtsverordnung vom BVerwG in der Luft zerreißen zu lassen?