Am Sandstrand, nähe Seezentrum, ist das Baden auf eigene Gefahr erlaubt. Es gibt keine Badeaufsicht.
Der Badebereich ist deutlich durch gelbe Kugelbojen gekennzeichnet.
Außerhalb dieses Bereiches ist das Baden aus Gründen des Naturschutzes strengstens verboten. Auch dient diese Vorschrift der allgemeinen Sicherheit, da Wassersportler diese Fläche nutzen.
So kann sich jeder Seebesucher, egal ob Badegast, Wassersportler, Taucher oder Angler rücksichtsvoll in den jeweils dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten.
https://www.blausteinsee.com/see-und-uferordnung-2/Blaustein-See GmbH, See- und Uferordnung, 20160714/20170718, hat geschrieben: § 6 Verbote
Verboten ist: ... 19. das Nacktbaden (FKK) sowohl im Uferbereich als auch im Wasser ...
§ 16 Hausverbot und Entziehung der Zulassung
... (2) Verstöße gegen die See- und Uferordnung und die Betriebsvorschriften sowie Störungen von Ruhe und Ordnung können ebenso wie Verstöße gegen Sitte und Anstand u.a. mit zeitweiligem oder dauerndem Hausverbot geahndet werden. Die Einleitung einer evtl. ordnungsbehördlichen oder strafrechtlichen Ahndung bleibt hiervon unberührt.
http://www.blausteinsee.com/fzb-gmbh/Blaustein-See GmbH hat geschrieben: Die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH wurde 1982 als kommunale Trägergesellschaft der Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Eschweiler, Stolberg und Würselen gegründet und fungiert als Betreiber des Blaustein-Sees. ...
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 46 Gäste