von Zett » Di 23. Sep 2025, 20:46
Juristisch wieder viel Falsches: Jemanden zu belästigen, ist keine Straftat! Das ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
Und: Es kommt nicht darauf an, ob sich jemand belästigt fühlt. Der Irrtum hält sich besonders hartnäckig. Es zählt allein die schwammige Formulierung, dass das Ereignis nicht dazu geeignet sein darf, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Dies kann leider alles und nichts sein und liegt ausschließlich im Auge des Betrachters, beim Rechtsstreit also des Richters. Letztendlich kann - schon entsprechend der anerkannten Chaostheorie - jeder Husten "geeignet" sein, die öffentliche Ordnung "zu beeinträchtigen".
Ich zitiere: "(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."