hajo hat geschrieben:Es mag ja sein, dass jemand nacktes Rollerfahren als "geil" empfindet. Eine sexuelle Handlung erscheint mir weit hergeholt...

Mir auch, allerdings wahrscheinlich nur deshalb, weil ich Sexualität und Nacktheit strikt trenne. Der textile Normalbürger tut das offensichtlich nicht und sieht in jedem Nackten einen sexuellen Zusammenhang und, wenn das in der Öffentlichkeit ist, eine Straftat.
Das ist zwar m.E. nicht so, was aber aufgrund der Mehrheit der Textilen natürlich irrelevant ist. Schon klar. Da bietet sich eher an, dass es neue Formen des Exhibitionismus gäbe, hier also der mobile Exhibitionismus, der sich vom stationären Exhibitionismus, der lediglich im Park oder so rumsteht und nur beim Wegrennen mobil ist, unterscheidet.
Kleiner Spaß muss sein.
Eine andere Frage ist doch, ob man den Polizisten verklagen kann, wegen Nötigung oder so. Der hat ja nun den Rollerfahrer zu einer Handlung gezwungen, zu der es kein Rechtsgrundlage gibt. Im Sinne der Straßenverkehrsordnung war er ordnungsgemäß bekleidet und fahrtüchtig.