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TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Eule » Mi 2. Okt 2019, 14:55

@ Stephan
Du willst von mir einen konkreten Vorschlag, wie man neue Mitglieder in euren FKK-Verein anwerben kann und mit welchen Maßnahmen dieses untermauert werden soll. Mein Argument, dass ich euren FKK-Verein nicht kenne, also nicht weiß, welche Voraussetzungen in eurem Verein bereits vorhanden sind oder ggf. überarbeitet werden sollten/könnten, empfindest du als ein Ausweichen. Nun erwartest du von mir. dass ich dir hier aufgrund eines Filmbeitrages über einen FKK-Verein in Duisburg einen allgemeinen Ratschlag erteile. Soll ich Dir hier eine Katalogauskunft erteilen, was alles pädagogisch wertvoll ist? Weiß ich, ob dieses in den örtlichen Gegebenheiten eures FKK-Vereins möglich und ratsam ist? Erwartest du von mir, dass ich dir ganz konkret sage, welche Angebote ein FKK- bzw. Naturisten-Verein bereithalten und umsetzen soll?

Wenn es dir um so abstrakte Ratschläge geht, dann setze dich mit dem DFK, der FKK-Jugend, dem DSB und dem örtlichen Jugendamt in Verbindung. Dir können dir fundiert sagen, was unter welchen Umständen möglich und ratsam ist. Ich kann dich nicht aus der Verantwortung entlassen, dir selbst Gedanken darüber zu machen, was in eurem Verein räumlich, sachlich und finanziell möglich ist.

Solltest du von mir weiterhin erwarten, dass ich diese Vorarbeit für dich mache und dir dann konkret einen Vorschlag unterbreiten soll, die du dann in eurem FKK-Verein als deinen Vorschlag einbringen kannst, dann musst du mich schon einladen, zu euch zu kommen, mir alles anzusehen, mit eurem Vorstand zu reden, in welchem finanziellen Rahmen sich Änderung- oder Neuwünsche bewegen dürfen und können und wie die baurechtliche Situation bei euch aussieht. Aber diese meine Arbeit für dich hat dann nichts mehr mit meiner Kritik an den Filmbeitrag zu tun. Meine Kritik an den Filmbeitrag habe ich ausreichend begründet. Aber dein Anliegen hat mit dem Filmbeitrag und meiner Kritik an diesem Filmbeitrag nichts gemein.

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Stephan » Mi 2. Okt 2019, 17:10

Eule hat geschrieben:@ Stephan
.... Meine Kritik an den Filmbeitrag habe ich ausreichend begründet. Aber dein Anliegen hat mit dem Filmbeitrag und meiner Kritik an diesem Filmbeitrag nichts gemein.


Sehe ich aber anders, du hattest geschrieben, dass dir das gezeigte nicht ausreicht, meine Frage war dann nur, was für dich denn ausreichend gewesen wäre. Eine Begründung kann ich aus deiner Antwort nicht entnehmen, da schreibst du nur, dass du mir nicht helfen kannst, weil du unseren Verein nicht kennst. Das ganze in eine WischiWaschi Antwort aufgebläht, Hauptsache viel zu lesen.

Hier nochmal zum nachlesen.
Eule hat geschrieben:Ich empfand diesen Bericht als ausgesprochen schwach. Wenn ein Verein schon 2/3 seiner Mitglieder verloren hat und gegen sein Überaltern angehen möchte, dann muss er sich um junge Familien kümmern. Es war zwar darüber gesprochen worden, dass man hier besondere Angebote machen müsse, aber mir waren die gezeigten Angebote nicht ausreichend.
...


Du könntest natürlich auch einfach so 2-3 Dinge raushauen, von denen du meinst, dass das junge Familien, Kinder und Jugendliche begeistert.
Spielplatz, Hüpfburg, Wasserspielplatz, Wasserrutsche, Chill-Ecke, W-LAN
Aber da kommt leider nix von dir.
Tschade :?

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von PundV » Mi 2. Okt 2019, 20:09

Eule hat geschrieben:Sorry, ich kann und ich will die weibliche Brust bzw. Brustwarze nicht mit dem männlichen Bart vergleichen. Männer und Frauen haben Brüste und Brustwarzen. Erstgenannte dürfen diese zeigen und zweitgenannte nicht mehr, sobald sich die weibliche Brust entwickelt hat. Also die unreife Brust ist des Anblickes fähig, die reife Brust hat dieses in der Öffentlichkeit weitgehend verloren. Was für ein Unsinn.


Ja, Unsinn, wie auch alle Ablehnung von Nacktheit, aber mit "beide haben Brustwarzen" kommst du nicht weiter.

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Zett » Do 3. Okt 2019, 12:13

Eule hat geschrieben: Forderungen der FKK-Jugend in den 1970-ger Jahren erinnern, als von diesen ein Zelt auf den Campingplätzen gefordert wurde
Wie kann man auch ein Zelt auf einem Campingplatz fordern :lol:. Ist ja als wölle man in einer Stadt Häuser!
Aber es ging bestimmt eher um den Strand, der zum Campingplatz gehörte.

Die "FKK"-Vereine versuchen sicher oft den Spagat, noch etwas Nacktheit zu sichern und aber auf die Konsum- und Unterhaltungsideologie einzugehen. Klassische Freikörperkultur könnte aber möglicherweise die bessere Alternative sein als sich immer mehr der Mainstream-Ideologie zu beugen.

 
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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Eule » Do 3. Okt 2019, 12:55

@ Stephan
Also, nun will ich mal konkret einige Sachen nennen, die möglich wären und dem Anspruch des Naturismusses genügen würden. Holzgeräte zum Klettern und Balancieren. Ausreichende Sandflächen für Sandspiele. Wasserspielplatz in Verbindung mit Sand für Experimente. Baumhaus für größere Kinder und Jugendliche. Bei der Gestaltung der Spiel- und Sportflächen sollte darauf geachtet werden, dass für Kinder/Jugendliche und junge Familien genug Platz zur Verfügung steht, sich außerhalb des Wohnwagen- und Zeltbereichs zu treffen, klönen, Lagerfeuer machen zu können. Nach Möglichkeit sollte nicht nur eine große Gemeinschaftsfläche vorhanden sein, sondern daneben viele kleinere, auf der sich Kleingruppen (Kinder/Jugendliche/Erwachsene) zurück ziehen können.

Aber du hast ja schon selbst ganz konkrete Vorschläge hier eingebracht. Nur sollte jetzt darauf geachtet werden, dass hier der Bezug zur Natur erhalten bleibt bzw. hergestellt wird. Vorgefertigte Metallteile nur dort, wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind (Rutschflächen, Stangen zum hinauf klettern oder herunter rutschen). Eine Hüpfburg ist weniger geeignet, weil der Dauerbetrieb sehr kostenintensiv ist. Diese Hüpfburg würde sich nur für besondere Anlässe lohnen (Tag der offenen Türe, Vereinsfeste).

Was jetzt für dich interessant wäre, um es in deinem Verein einzubringen, das war ja dein Wunsch, kann ich so allgemein natürlich nicht sagen. Das ist eine spezielle Frage, die für jeden Verein anders zu beantworten ist oder ich mache keine nichts-sagende allgemeine Aussage. Bei einem Verein, der den Namen der Natur trägt, erwarte ich auch eine möglichst naturnahe Gestaltung der entsprechenden Einrichtungen.


@ Punta
Eule hat geschrieben:
Sorry, ich kann und ich will die weibliche Brust bzw. Brustwarze nicht mit dem männlichen Bart vergleichen. Männer und Frauen haben Brüste und Brustwarzen. Erstgenannte dürfen diese zeigen und zweitgenannte nicht mehr, sobald sich die weibliche Brust entwickelt hat. Also die unreife Brust ist des Anblickes fähig, die reife Brust hat dieses in der Öffentlichkeit weitgehend verloren. Was für ein Unsinn.
Ja, Unsinn, wie auch alle Ablehnung von Nacktheit, aber mit "beide haben Brustwarzen" kommst du nicht weiter.
Was hast du gegen diesen Vergleich? Dieser Vergleich ist logisch richtig, weil er zwei gleiche Gegenstände miteinander vergleicht, auch wenn hier eine Reifeunterschied besteht. Mein Ziel ist es, der weiblichen Brust den Status eines normalen Bestandteils des Körpers zu geben und diese nicht auf eine sexualisierte Sicht als erotisierend zu beschränken.

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Stephan » Do 3. Okt 2019, 16:03

Eule hat geschrieben:@ Stephan
Also, nun will ich mal konkret einige Sachen nennen, die möglich wären und dem Anspruch des Naturismusses genügen würden. Holzgeräte zum Klettern und Balancieren. Ausreichende Sandflächen für Sandspiele. Wasserspielplatz in Verbindung mit Sand für Experimente. Baumhaus für größere Kinder und Jugendliche. Bei der Gestaltung der Spiel- und Sportflächen sollte darauf geachtet werden, dass für Kinder/Jugendliche und junge Familien genug Platz zur Verfügung steht, sich außerhalb des Wohnwagen- und Zeltbereichs zu treffen, klönen, Lagerfeuer machen zu können. Nach Möglichkeit sollte nicht nur eine große Gemeinschaftsfläche vorhanden sein, sondern daneben viele kleinere, auf der sich Kleingruppen (Kinder/Jugendliche/Erwachsene) zurück ziehen können.

...

Danke für deine Antwort und deine pädagogisch wertvollen Ideen.
Bis auf den expliziten Wasserspielplatz, der in Planung ist, haben wir das alles oder in ähnlicher Bauform. Trotzdem kommst du zu der Aussage, dass dir das gezeigte nicht reicht, um für junge Familien attraktiv zu sein.
Du hast die Reportage nicht verstanden, dass war keine Dokumentation über unseren Verein, es ging dabei nur darum, warum manche Menschen gerne nackt sind, nicht mehr, nicht weniger. Das ganze wurde dann bei uns im Verein gefilmt, da musst du dich bei den Machern beschweren, dass die nicht mehr vom Verein gezeigt haben, besonders die Bereiche, die für Kinder gemacht sind.

Noch eine Anmerkung zu oben, Baumhaus... Ja ja.. Früher...
Da hat man sowas selbst gebaut, und nicht ein fertiges in Beschlag genommen, aber auch sowas können die Kinder, wenn sie denn wollen, bauen. Wald haben wir reichlich.
Eigentlich ist der gesamte Verein, ein grosser Abenteuerspielplatz.

Stephan

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Tursiops » Do 3. Okt 2019, 18:33

Das Problem dürften auch Bauvorschriften Sicherheitsgedöns und Abnahmeprüfungen sein und dann wird jeder Pups gleich furchtbar teuer. Früher wurde ein Loch gebuddelt, Wasser rein und fertig. Heute brauchts Gewässerprüfung und was weiß ich noch. Baumhaus nur mit bestimmten Schrauben mit TÜV und GS und wasweisichwas. Feuerlöscher und Notausgang selbstverständlich auch.
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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Udo Nudo » Do 3. Okt 2019, 21:25

Liebe Leser, da hab‘ ich mir mal die Zeit genommen und alle Beiträge langsam gelesen – eine echte Anstrengung für meine grauen Zellen im Kopf.

Ausgang ist die Frage, bis zu welchem Maß der Mensch seinen Körper im öffentlichen Bereich verstecken, verhüllen MUß, ohne von der Obrigkeit dafür gescholten zu werden, sei es durch eine Strafe oder eine Buße.

Welches Maß an Nacktheit bzw. an Bekleidung auf dem Territorium eines Vereins gefordert bzw. toleriert wird, braucht hier nicht erörtert werden, ist ja nicht öffentlich. Von allgemeinem Interesse ist die Frage, wie in Deutschland – von Flensburg bis nach Kempten, von Trier bis nach Görlitz – die befugte Behörde darauf reagiert, wie z. B. eine nackte Frau oder ein unbekleideter Mann an einer Tankstelle aus seinem Pkw aussteigt, sein Auto betankt und dann nur mit seiner Geldtasche in der Hand zur Kasse geht (https://www.kreisbote.de/lokales/kaufbe ... 18870.html).

Mir ist kein Gesetz bekannt, das eine solche Handlung mit STRAFE sanktioniert. Unsicherheit besteht verbreitet, in welchem Maß das Ordnungswidrigkeitsgesetz des jeweiligen Bundeslandes mit einer BUßE eingreift:
§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Die Krux sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in diesem Paragrafen. Sie lassen eine gewisse Breite der Definition zu, was „grob“ "ungehörig" ist UND Eignung zu ZWEI Eigenschafen besitzt, nämlich 1. die Allgemeinheit zu belästigen und 2. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Versuchen wir hier im Forum mal zu formulieren, was eine „ungehörige“ Handlung ist und was darüber hinaus eine „grob“ ungehörige ist. Wenn wir dies geschafft haben, also eine Beschreibung für viele Sachverhalte gefunden haben, dann fassen wir in Worte, was in der jeweils beschriebenen Handlung "die Allgemeinheit belästigt" und "die Ordnung beeinträchtigt". Ich weiß, das ist intellektuelle Schwerarbeit.
Und diese intellektuelle Herausforderung soll ein Mensch bewältigen, der da im Ordnungsamt einer Gemeinde sitzt und unter Zeitdruck oder bei schlechter Gesundheit oder bei eigenartiger Weltsicht urteilen soll, was – siehe oben – grob ungehörig und und sei.

Ideal wäre herauszufinden, wie im heutigen Deutschland Fälle der hier gedanklich vorausgesetzten Art beurteilt worden sind, so etwa seit der Jahrhundertwende. Wer kann und möchte da helfen?

 
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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Eule » Do 3. Okt 2019, 22:46

@ Stephan
Wie ich ja schon sagte, das Vereinsgelände des Lichtbundes Duisburg in Duisburg keine ich nur von außen. Vor 50 Jahren habe ich in dem Kinderheim, der dahinter im Wald gelegen war, ein Praktikum gemacht. Wenn ich vom Bahnhof zum Kinderheim ging, kam ich immer an dieses FKK-Gelände vorbei.

Weiter habe ich gesagt, dass meine Kritik sich auf den Filmbeitrag bezog. Dieser Filmbeitrag war in der Tat keine Dokumentation, erhob jedoch diesen Anspruch auch nicht. Ich vertrete die Meinung, wenn ich in einem Filmbeitrag etwas anspreche, dann sollte ich dieses auch zeigen, sofern nicht gewichtige Gründe dagegen. stehen.

Wichtig ist es, so ist meine Meinung, dass man Neumitglieder nicht nur freundlich begrüßt und Hilfestellungen gibt. Wichtig ist es, sie nach ihren Wünschen zu fragen, unabhängig davon, ob die geäußerten Wünsche auch erfüllt werden können. Dieses eröffnet aber einen längeren Gesprächsfaden und gibt dem Neumitglied das Gefühl, angenommen und willkommen zu sein. Manch ein geäußerter Wunsch relativiert sich, passt sich den örtlichen Gegebenheiten an oder löst sich gar auf. Aber man sollte hier neuen Ideen offen und wohlwollend gegenüber stehen.


@ Tursiops
Mal ganz langsam. Natürlich gibt es Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen. Bauvorschriften, die sich als nur hinderlich und wenig hilfreich erweisen, kann man oft sehr geschickt umgehen. Nur muss man sich hier als sehr kreativ erweisen und wortgewaltig in seiner Begründung.

Ich habe ein Bauspielplatz geleitet und es brannte täglich dort ein Lagerfeuer. Die Kinder haben dort teilweise die wildesten Hütten gebaut, mehrstöckig und innen sehr verwinkelt. Wir haben einen sehr guten Schutzengel gehabt, uns ist keine Hütte abgebrannt, kein Kind hat sich wesentlich verletzt. Uns hat keiner nach bestimmten Schrauben angefragt. Es wurde alles genagelt. Wir hatten auf dem Bauspielplatz auch keinen Feuerlöscher, bzw. ich hatte meinen Autofeuerlöscher in meinem Auto dabei.

Natürlich sieht dieses etwas anders aus, wenn ein Verein so ein Baumhaus baut. Die Verantwortlichen des Vereins werden schon darauf achten, dass so ein Baumhaus einmal naturschonend und ein anderes Mal für die Kinder und Jugendlichen sicher gebaut wird.


@ Udo Nudo
Wenn du einen Konflikt scheust, dann verhalte dich wie ein spießiger Kleinbürger oder zeige durch dein Auftreten, dass du über aller Kritik erhaben bist. Bedenke, dass du von der "Obrigkeit" nur dann gescholten wirst, wenn ein Bürger die Polizei zum Handeln auffordert.

Die Nacktheit als solches ist grundsätzlich keine Straftat, auch dann nicht, wenn du unbekleidet dich in der Öffentlichkeit bewegst. Zu einer Straftat wird dieses erst, wenn du mit deiner Nacktheit ein sexuelles Interesse verfolgst. Wenn die Frau (siehe https://www.kreisbote.de/lokales/kaufbe ... 18870.html) sich geschickt verhält und sehr gut argumentiert, dann kann das Verfahren gegen diese Frau ohne Auflagen und Bußgeldzahlung eingestellt werden. Die Frage ist nämlich hier, kann ein lebender Mensch mit seiner Nacktheit ein öffentliches Ärgernis auslösen, wenn selbst auf öffentlich aufgehängten Plakaten unbekleidete Menschen oder gar, was Geschen war, die menschlichen Genitalien isoliert dargestellt wurden bzw. werden? Die Frage hier ist doch die: "Stellt das unbekleidet aus dem Haus gehen und sich ein Bier kaufen eine grob ungehörige Handlung dar, die dazu geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen?" Ich könnte jetzt hier zwei unterschiedliche Argumentationsketten aufbauen, bei der einen wäre es kein Verstoß und bei der anderen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 118 OWiG. Ich persönlich würde die erste Variante verfolgen und entsprechend argumentieren. Da es sich hier aber um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, kann keiner vorhersagen, wie solch ein Verfahren ausgeht.

Ideal wäre herauszufinden, wie im heutigen Deutschland Fälle der hier gedanklich vorausgesetzten Art beurteilt worden sind, so etwa seit der Jahrhundertwende. Wer kann und möchte da helfen?
Ich halte hier eine Quellensuche für ausgesprochen schwierig, da ich nicht damit rechne, hierüber eine Statistik vorzufinden. Wenn überhaupt dürften hier in der Literatur nur ganz wenige Obergerichtsurteile veröffentlicht worden sein.

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Re: TV-Tipp: "Wie nackt ist zu nackt?"

Beitrag von Zett » Fr 4. Okt 2019, 13:14

Udo Nudo hat geschrieben:§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Die Krux sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in diesem Paragrafen. Sie lassen eine gewisse Breite der Definition zu, was „grob“ "ungehörig" ist UND Eignung zu ZWEI Eigenschafen besitzt, nämlich 1. die Allgemeinheit zu belästigen und 2. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Ich glaube, bei dem Paragraphen kommt man am besten, wenn man sich klar macht, dass er aus dem bis 1972 (oder 1973?) gültigen Strafrechtsparagraphen "Grober Unfug" stammt. Er wurde zur Ordnungswidrigkeit umgewandelt, dürfte aber inhaltlich wohl den gleichen Umfang haben (siehe Wikipedia Grober Unfug):

"Als grober Unfug bzw. als Belästigung der Allgemeinheit wurden beispielsweise bereits folgende Verhaltensweisen betrachtet:

Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses[5]
Defäkieren auf der Straße
Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren mit dem Auto durch eine Pfütze[6]
Beschmierung von Häuserwänden mit Graffiti (Urteile von 1951;[7] seit dem neununddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetz von 2005 ist das Beschmieren von Häuserwänden als Sachbeschädigung strafbar, so dass die subsidiäre Norm des § 118 OWiG auf derartige Fälle heute keine Anwendung mehr findet)
Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist[8]
unzüchtiges Betasten eines anderen[9]
Hilferufe (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt[10]
unwahre Presseveröffentlichungen, die zu einer Beunruhigung der Öffentlichkeit führen können[11]
scherzhafter, aber unwahrer Hinweis bei einer Flughafenkontrolle auf eine vermeintliche Bombe im Gepäck[12]
Störung eines offiziellen Gelöbnisses der Bundeswehr[13]"
"(Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG, alte Bezeichnung: grober Unfug)"

Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, gehe ich davon aus, dass man umso eher mit der juristischen Ordnungswidrigkeit belegt werden dürfte, je näher man sich unbekleidet belebter Ortschaft nähert. Man sollte sich also die Frage stellen: Kann ich glaubhaft machen, dass meine Handlung, mein Auftreten kein grober Unfug ist? Wobei bei "Nacktheit" (Unbekleidetsein) immer das Argument im Raum steht: "Aber eine minimale Bekleidung könnte/sollte es doch schon sein!"
Mit genau diesem Argument muss man sich auseinandersetzen: Warum und wozu ist es nötig, die letzte minimale Bekleidung abzulegen?

Die Frage lautet nicht, ob man dazu irgendwoher ein Recht ableiten kann oder ob die Gegenseite Gesetzestext vorlegen kann, der Nacktheit verbietet. So ist auch das Recht auf freie Entfaltung kein Argument, auch nicht, dass man es aus einer Laune heraus oder aus purem Vergnügen macht.

Es zählt einzig die Antwort auf die Frage: Warum und wozu ist es nötig, die letzte minimale Bekleidung abzulegen?
Ich biete dazu meine Argumente beim FKK-classic g3-Eisjoggen an:
(https://die-gesunder.jimdo.com/glauf-ei ... ilosophie/)

" Acht gute Gründe für das Weglassen der Hose:

- schätzungsweise 5-10% mehr Fläche für Sonneneinstrahlung (besonders wichtig für Vitamin-D-Bildung in den drei Jahreszeiten außerhalb des Sommers)
- gleiche Kühlung im Hosenbereich: bessere Durchblutung des Beckens (besonders vorteilhaft bei Problemen mit den Hämorrhoiden)
- kein anliegender Hosenbund: bessere Durchblutung der und keine mechanische Einwirkung auf die Lendenwirbel (besser gegen Hexenschuss & Co.)
- problemloses Abkühlen an Bächen (Kältereiz, gegen Überhitzung)
- psychische Freiheit und Gefühl der Verbundenheit mit der Natur
- kein Verbrennen des Hinterns beim FKK-Sonnenbaden (da vorgebräunt)
- ästhetische Ganzkörperfarbe ohne weißen Hintern
- keine Hose = keine schmutzige Hose (oft sind die Wege/Wiesen matschig)"


Bin dann mal raus - FKK-classic geht auch am kühlen 4. Oktober!
Euer Lauflehrer für g3-Eisjoggen
Zett

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