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Nacktwandern ? Darf er das ??

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Mi 4. Okt 2023, 19:06

@ Zett

Ich habe Ihnen ja sehr ausführlich per E-Mail dargelegt, wie es sich mit der Erlaubnis der Nacktheit im öffentlichen Raum verhält. Auch insbesondere zum sogenannten Sittengesetz, das selbst das Bundesjustizministerium schon 2011 als nicht mehr relevant in der Rechtsprechung erachtet.

Wenn Sie immer wieder auf diese "Schimäre" – Sittengesetz – verweisen, fehlt doch jedes Mal von Ihnen der Nachweis, in welcher Form dieses Gesetz Nacktheit im öffentlichen Raum verbietet. Sie und ich wissen, dass Sie einen solchen Nachweis nicht bringen können. Warum dann solche Hinweise? Äußern Sie bitte nicht, von Ihnen vermuteter Moralvorstellungen bestimmter Kreise seien dieser Meinung. So etwas hat keinen rechtlichen Wert. Moralvorstellungen bestimmter Kreise sind antrainierte Verhaltensweisen irgendwelcher Gruppen ohne ethischer Bedeutung. Und an der Ethik hat sich die Rechtsprechung zu orientieren; nicht an irgendwelchen Moralvorstellungen! unbedeutender Gruppen!

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Zett » Mi 4. Okt 2023, 19:25

Da Du keine Argumente dagegen hast, schweigst Du es einfach weg. Aber selbst Dein stures Gesieze in einem FKK-Forum zeigt ja, dass Du völlig unfähig bist, dazuzulernen.

Hier zur Wiederholung:
Das GG erlaubt überhaupt nichts, was gegen das Sittengesetz verstößt - das solltest Du wissen! (Das ist ganz einfach im GG Art. 2 nachzulesen, wenn man denn nicht aus Sturheit beim Komma aufhört zu lesen.):"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html, Hervorhebung von mir). So steht es im Grundgesetz - und da interessiert es nicht, ob da irgendwer der Meinung ist, das Sittengesetz gäbe es nicht, sei nicht mehr anwendbar oder sonstigen Unsinn.

Dumm nur, dass keiner - außer Dir natürlich! (Du verräts es uns nur nicht) - weiß, was er denn nun im Sinne des Sittengesetzes darf. Wo stehen denn die von Dir genannten "wenigen Ausnahmen"?
CHICO hat geschrieben:Art. 2 GG erlaubt die Nacktheit im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen. Genau wie auch Rauchen erlaubt ist und eben auch nur per Sonderregelungen eingeschränkt wird.
Und wer legt diese "Ausnahmen" fest? Das sind doch alles nur Phantastereien von Dir und hat nichts mit der Realität zu tun.

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Tom_aus_SÜW » Mi 4. Okt 2023, 21:34

@ Zett und CHICO

Warum tragt ihr eure Meinungsverschiedenheit eigentlich nicht weiterhin per Mail aus?
Alternativ könntet ihr euch auch zu einer schönen Nacktwanderungen verabreden und dabei versuchen, einen Konsens zu finden.

Anschließend freuen sich bestimmt viele hier auf das Ergebnis. Vielleicht braucht ihr auch mehrere Wanderungen, um eure überhitzten Gemüter etwas abzukühlen. Lasst euch einfach Zeit. Die passende Jahreszeit kommt ja gerade.
Liebe Grüße Tom

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Trixi » Mi 4. Okt 2023, 22:29

Tom_aus_SÜW hat geschrieben:@ Zett und CHICO

Warum tragt ihr eure Meinungsverschiedenheit eigentlich nicht weiterhin per Mail aus?
Alternativ könntet ihr euch auch zu einer schönen Nacktwanderungen verabreden und dabei versuchen, einen Konsens zu finden.

Bild

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Do 5. Okt 2023, 06:25

@Tom_aus_SÜW + Trixi

Die Frage:

„Warum tragt ihr eure Meinungsverschiedenheit eigentlich nicht weiterhin per Mail aus?“

durfte eigentlich nicht gestellt werden; denn zu lesen von mir auf dieser Seite ist an @ Zett geschrieben:

Ich habe Ihnen ja sehr ausführlich per E-Mail dargelegt, wie es sich mit der Erlaubnis der Nacktheit im öffentlichen Raum verhält. Auch insbesondere zum sogenannten Sittengesetz, das selbst das Bundesjustizministerium schon 2011 als nicht mehr relevant in der Rechtsprechung erachtet.“

Der Herr möchte sich wohl nur hier vorführen. Auf meine 9-seitige Mail gab es keine Antwort und diese Mail kann jeder - per E-Mail zu senden - bei mir zur Info abfordern.

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Zett » Do 5. Okt 2023, 06:41

@ CHICO: Die von Dir genannte eMail habe ich nicht erhalten. Ich weiß nicht, an wen Du die geschickt hast, an mich nicht. Damit kannst Du Dich hier nicht herausreden.

@Tom_aus_SÜW und Trixi
Das ist hier kein Kuschel-Forum. Wenn es Euch nicht gefällt, wenn in einem Diskussionsforum diskutiert wird, braucht Ihr die Beiträge ja nicht aufzurufen - es zwingt Euch keiner dazu, oder wer tut das?
Euer sinnloses Gemecker hingegen hat hier nichts zu suchen, das könnt Ihr steckenlassen! Wenn Ihr inhaltlich nichts beizutragen habt, dann einfach mal die *resse halten!

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Do 5. Okt 2023, 08:10

@ Zett

So etwas wagt ein Erwachsener zu schreiben – erbärmliche Kommunikation!:

„CHICO: Die von Dir genannte eMail habe ich nicht erhalten. Ich weiß nicht, an wen Du die geschickt hast, an mich nicht. Damit kannst Du Dich hier nicht herausreden.“

ohne nach der fraglichen E-Mail-Adresse zu fragen!

Hier ist der Begleittext meiner Mail zu einer PDF-Datei versandt am 04.10. – 13:43 Uhr mit Ausgangsbestätigung:

Hallo, Herr Kritz,
ich habe eine Mal-Adresse gefunden, um Ihnen den fraglichen Text besser zu übermitteln.
Beste Grüße
Axel Geertz

Und die fragliche E-Mail-Adresse: Papa Thomas <thkritz@aol.com>

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Do 5. Okt 2023, 08:18

Nachtrag:

Den Text der fraglichen PDF-Datei hatte ich vorher schon @ Zett – schlecht leserlich – als persönliche Nachricht über dieses Forum zugestellt!

Hat @ Zett auch diese Nachricht angeblich nicht erhalten?

Die von mir genutzte E-Mail-Adresse findet man markiert als Website auf jedem der Beiträge von @ Zett!

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Zett » Do 5. Okt 2023, 10:29

CHICO hat geschrieben:Nachtrag:

Den Text der fraglichen PDF-Datei hatte ich vorher schon @ Zett – schlecht leserlich – als persönliche Nachricht über dieses Forum zugestellt!

Hat @ Zett auch diese Nachricht angeblich nicht erhalten?
Kannst Du das mal ins Deutsche übersetzen?
Was willst Du ausdrücken mit "@ Zett - schlecht leserlich"???

CHICO hat geschrieben:Die von mir genutzte E-Mail-Adresse findet man markiert als Website auf jedem der Beiträge von @ Zett!
Auch hier bitte ich um eine Übersetzung ins Deutsche! Wie kann man eine eMail-Adresse als Website markieren? Hab die letzten Beiträge von Dir mit "@ Zett" nachgeschaut. Da steht keine eMail-Adresse, da steht kein URL einer Website. Das war wohl in Deinem letzten Leben?

Nein diese Nachricht (muss ja riesenlang gewesen sein) habe ich nicht erhalten, oder überflogen und der Unsinnigkeit des Inhalts wegen doch gleich - auch aus meinem Gedächtnis - gelöscht.



Wer zur Selbstkritik nicht fähig ist, darf wohl umso rücksichtsloser bei anderen sein?

Es wäre hilfreiche, wenn Du mir Deine eMail-Adresse nennen würdest, von der Du angeblich mir die eMail geschrieben hast! Das würde mir beim Suchen helfen, falls Du die eMail nicht noch einmal schicken kannst. Meine eigene eMail-Adresse kenne ich bereits.

Ein normaler Mensch fragt nach, wenn auf eine ihm wichtig erscheinende eMail keine Antwort kommt und benutzt den Umstand nicht einfach als Anschuldigung, wenn der andere nicht antwortet. Aber von normaler zwischenmenschlicher Beziehung bist Du leider Meilen entfernt.

Deine bisher gemachten Äußerungen lassen auf ein grundsätzliches Fehlen juristischen Verständnisses schlussfolgern. Da meint wohl ein Egozentriker, die Welt müsse sich um ihn drehen und er könne Gesetze nach belieben für sich auslegen.

Außerdem ist es recht billig, auf einen Riesen-Text zu verweisen, nur um einer konkreten Frage auszuweichen: Wo stehen die von Dir genannten "wenigen Ausnahmen" (die angeblich trotz Art. 2 GG unter den § 118 OWiG fallen in Zusammenhang mit Nacktheit) und wer legt diese Ausnahmen fest?

Du siehst, ich hau Dir diesen Knackpunkt immer wieder um die Ohren - solange, bis zu zugeben musst, dass Du Unsinn erzählst, wenn Du behauptest, der Art. 2 GG würde Nacktheit im öffentlich zugänglichen Raum erlauben (ohne die von mir als Petition vorgeschlagene Ergänzung: https://www.change.org/p/grundrecht-auf ... ion=search).
Da nützen Deine Ausweichmanöver mit der eMail gar nichts!

PS: Und ich möchte natürlich nicht wissen, wo Du Deine persönliche Meinung dazu niedergeschrieben hast, sondern wo diese "wenigen Ausnahmen" verbindlich für jedermann nachzulesen sind - und wer sie festlegt, festgelegt hat. Weil nur so hätte man ja Rechtsicherheit, nicht, weil ein Herr Geertz der Meinung ist. Oder stehst Du über dem Grundgesetz???

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Do 5. Okt 2023, 10:54

Diesen Typ in Zukunft noch nicht einmal mehr ignorieren!!!

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