CHICO hat geschrieben:Nachtrag:
Den Text der fraglichen PDF-Datei hatte ich vorher schon @ Zett – schlecht leserlich – als persönliche Nachricht über dieses Forum zugestellt!
Hat @ Zett auch diese Nachricht angeblich nicht erhalten?
Kannst Du das mal ins Deutsche übersetzen?
Was willst Du ausdrücken mit "@ Zett - schlecht leserlich"???
CHICO hat geschrieben:Die von mir genutzte E-Mail-Adresse findet man markiert als Website auf jedem der Beiträge von @ Zett!
Auch hier bitte ich um eine Übersetzung ins Deutsche! Wie kann man eine eMail-Adresse als Website markieren? Hab die letzten Beiträge von Dir mit "@ Zett" nachgeschaut. Da steht keine eMail-Adresse, da steht kein URL einer Website. Das war wohl in Deinem letzten Leben?
Nein diese Nachricht (muss ja riesenlang gewesen sein) habe ich nicht erhalten, oder überflogen und der Unsinnigkeit des Inhalts wegen doch gleich - auch aus meinem Gedächtnis - gelöscht.
Wer zur Selbstkritik nicht fähig ist, darf wohl umso rücksichtsloser bei anderen sein?
Es wäre hilfreiche, wenn Du mir Deine eMail-Adresse nennen würdest, von der Du angeblich mir die eMail geschrieben hast! Das würde mir beim Suchen helfen, falls Du die eMail nicht noch einmal schicken kannst. Meine eigene eMail-Adresse kenne ich bereits.
Ein normaler Mensch fragt nach, wenn auf eine ihm wichtig erscheinende eMail keine Antwort kommt und benutzt den Umstand nicht einfach als Anschuldigung, wenn der andere nicht antwortet. Aber von normaler zwischenmenschlicher Beziehung bist Du leider Meilen entfernt.
Deine bisher gemachten Äußerungen lassen auf ein grundsätzliches Fehlen juristischen Verständnisses schlussfolgern. Da meint wohl ein Egozentriker, die Welt müsse sich um ihn drehen und er könne Gesetze nach belieben für sich auslegen.
Außerdem ist es recht billig, auf einen Riesen-Text zu verweisen, nur um einer konkreten Frage auszuweichen:
Wo stehen die von Dir genannten "wenigen Ausnahmen" (die angeblich trotz Art. 2 GG unter den § 118 OWiG fallen in Zusammenhang mit Nacktheit) und wer legt diese Ausnahmen fest?Du siehst, ich hau Dir diesen Knackpunkt immer wieder um die Ohren - solange, bis zu zugeben musst, dass Du Unsinn erzählst, wenn Du behauptest, der Art. 2 GG würde Nacktheit im öffentlich zugänglichen Raum erlauben (ohne die von mir als Petition vorgeschlagene Ergänzung:
https://www.change.org/p/grundrecht-auf ... ion=search).
Da nützen Deine Ausweichmanöver mit der eMail gar nichts!
PS: Und ich möchte natürlich nicht wissen, wo Du Deine persönliche Meinung dazu niedergeschrieben hast, sondern wo diese "wenigen Ausnahmen" verbindlich für jedermann nachzulesen sind - und wer sie festlegt, festgelegt hat. Weil nur so hätte man ja Rechtsicherheit, nicht, weil ein Herr Geertz der Meinung ist. Oder stehst Du über dem Grundgesetz???