Nackt sein kann Kunst sein – oder auch nicht.
Die „Neue Westfälische“, Regionalzeitung in OWL, läßt in ihrer Ausgabe vom 10.12.2016 lesen:
http://www.nw.de/kultur_und_freizeit/ku ... esetz.html
Neben anderen Beispielen wird „Flitzer Ernie“ vorgeführt; ich zitiere:
"Ernst Wilhelm Wittig wird als Flitzer Ernie aus Bielefeld auf Deutschlands Fußballplätzen bekannt. Auch in Supermärkten oder auf dem Fahrrad tritt er nackt auf. 1995 untersagt ihm die Stadt Herford mit einer Ordnungsverfügung, sich in der Öffentlichkeit ohne Kleidung zu präsentieren.
Ernie klagt dagegen, betrachtet er doch seinen Körper als Kunstwerk und sieht sich als Interaktionskünstler. Das Oberverwaltungsgericht Münster weist seine Klage ab.
„Auch bei großzügigem Verständnis der begrifflichen Anforderungen ist nicht erkennbar, dass das Verhalten des Klägers den Bereich des künstlerischen Schaffens zugerechnet werden könnte. Dem bloßen Nacktsein des Klägers ist keinerlei schöpferische Ausstrahlungskraft eigen“, so die Begründung. Seitdem ist Ernie mehrfach zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden, u.a. wegen Hausfriedensbruch und der Erregung öffentlichen Ärgernisses."
Wenn man „Flitzer Ernie“ googelt, kommt man zu der Meinung, daß ein Nackter allein sehr viel eher als „öffentliches Ärgernis“ gewertet wird als eine Gruppe von nackten Menschen.
Dann kommt es noch auf die Örtlichkeit an. Flitzer Ernie zeigte sich an alltäglichen Örtlichkeiten, wo ein nackter Mensch tatsächlich ganz und gar nicht ein gewöhnliches Ereignis ist. Sobald indes ein Ereignis nicht mehr singulär ist, sondern öfter und öfter beobachtbar ist, hört es auf, ein außergewöhnliches zu sein, es wird ein gewöhnliches und verliert seine Eigenschaft, jemanden zu erregen. Ein Beispiel sind m.E. die Wanderstrecken, die an einigen Orten in D‘land von der gemeindlichen Turistik beworben werden.