In der Praxis sei aber ziemlich viel erlaubt, denn Bekleidung sei auch Ausdruck der Persönlichkeit und dies wiederum durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
Im Artikel 2 des Grundgesetzes steht dazu: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Bummler hat geschrieben:Was hat der Vibrator in der Straßenbahn mit FKK zu tun?
Eule hat geschrieben:@ BOeinNackter
Ja, die Psychologin hat die Nacktheit als solches sofort mit Exhibitionismus verbunden. Für mich war dieses eine typische bürgerlich-moralische Einschätzung. Dabei unterstelle ich mal, dass es ihr nicht um eine strafrechtlich relevante Einschätzung ging. Er war einfach nur eine bürgerlich-moralische Beurteilung.
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