Der RBB-Fernsehbericht, den ich gestern angekündigt hatte, war zwar nur kurz (20200616 19:52-19:55 MESZ), aber die obrigkeitsstaatlich-autoritäre Haltung kam doch deutlich herüber: Keine öffentliche Diskussion hätte es vorher gegeben, es wären wohl zu viele Nackte geworden, die sogar noch Volleyball spielten oder Yoga veranstalteten, Schilder würden in den nächsten Tagen aufgestellt, ohne Badeordnung könne man keinen Platzverweis denen erteilen, die sich nicht an "bestimmte Gegebenheiten" halten, die Nacktbader sollen sich doch unsichtbar machen indem sie zu irgendwelchen versteckten Waldbadestellen verschwinden, anderenfalls hätten sie bis zu 500 EUR Bußgeld zu zahlen, außerdem wäre das Wasser doch so schön, was wolle man denn mehr.
Ohne den halbstündigen Zeitaufwand für die ganze Sendung kann man sich seit 20200616 21:00 den Sendungsausschnitt hier ansehen mit dem Vorteil, für Details hin- und herspringen zu können:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/a ... ychen.html (2min 52sec)
Bei 00:50 gibt es einen Papierausdruck mit der nur teilweise sichtbaren Badeordnung, wobei die "Öffentliche Bekanntmachung [/] Strand und Badeordnung der Stadt Lychen" die Überschrift trägt "Datum: 12.06.2020", der jetzige Ärger ist also ziemlich frisch. Das in der Sendung als knapp erwähnte Abstimmungsergebnis ist woanders aufgeschlüsselt:
Ferienwohnung Lychen, 20200525, hat geschrieben: Neue Prüderie in Lychen. / FKK Verbot / Strand- und Badeordnung der Stadt Lychen / § 3 Baden / Alle öffentlichen Badestellen sind Textilstrände. / Beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung mit 8 Ja Stimmen, 1 Enthaltung, 7 Nein Stimmen
http://ferienwohnung-lychen.de/Und nun zum Original der Badeordnung:
Gemeinde Lychen, 20200526, hat geschrieben: Strand- und Badeordnung der Stadt Lychen
§ 1 Sachlicher und rechtlicher Geltungsbereich / ... Sie ... gilt an allen frei zugänglichen und ausgewiesenen, stadteigenen Badestellen im Bereich der Stadt Lychen und ihrer Ortsteile. ...
§ 3 Baden / (1) Alle öffentlichen Badestellen sind Textilstrände. ...
§ 5 Haftung und Zuwiderhandlung / ... 2) Verstöße gegen ... § 3 Abs. 1 ... sind Ordnungswidrigkeiten und können gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € geahndet werden. ...
§ 7 Inkrafttreten / Diese Strand-und Badeordnung der Stadt Lychen tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. / Lychen, den 26.05.2020 ...
https://www.lychen-politik.de/ris/ti-ly ... 53940F.pdfDer Ausweg, neben den öffentlichen Badestellen der sieben Seen zu baden oder am Ufer zu liegen, sieht laut Satellitenbild nicht so erfreulich aus bei den Privatgrundstücken und dem Bewuchs an den Ufern der Seen.
Ob die Obrigkeit bei der Entscheidung bedacht hat, daß sie mit so einer Entscheidung der Staatsverdrossenheit Vorschub leistet und Gutwillige verprellt? Oder ist sie so verzweifelt über die bereits brennende Hütte, daß sie dem "Gesunden Volksempfinden" nachgibt in der Hoffnung, daß das ein Löschmittel ist?