@ Bummler:
so würde ich das nicht sagen, daß es überhaupt keine Freiheiten mehr gäbe.
Wesentliche Grundfreiheiten sind die allgemeine Handlungsfreiheit, die allgemeine Vertragsfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit, dieser nahe auch die Freiheit der Weltanschauung und des Gewissens, die Meinungsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Pressefreiheit, die Kunstfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, die Koalitionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die informationelle Selbstbestimmung, die allgemeine Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, der Eigentumsschutz einschließlich der Testierfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Asylrecht.
In den Rahmen der durch Artikel 1 I GG gewährleisteten Menschenwürde gehört neben den genannten Grundrechten das Recht des Bürgers – seine Freiheit – zur politischen Mitbestimmung (Art. 1 I GG, ausgestaltet in Art. 20 I, II GG). Der Schwerpunkt liegt in dem Recht, durch Wahlen den Gesetzgeber einzusetzen und dadurch an der Gesetzgebung mitzuwirken. Historisch handelt es sich bei dem Recht der politischen Mitbestimmung um das vierte Menschenrecht neben Leben, Freiheit und Eigentum. (Wikipedia)
Und das ist längst nicht in allen Ländern so selbstverständlich wie es für uns ist. Denke mal daran, was es davon schon in der DDR NICHT gab!