Bei dieser Ntzungsordnung für den Emmendinher See handelt es sich zweifelsohne
um einen Anspruch auf Hausrecht, denn der Geltungsbereich wird parzellengenau
umschrieben. Es ist also nicht Teil der Gemeindesatzung, wie dies etwa das m.E.
unrechtmässige pauschale Nacktbadeverbot an Bodensee und Rhein in Konstanz ist.
Was mir daran auffällt, ist die sorgfältige Formulierung bis in die Details,
während Willkür-Richter selbst an OLGs diesen Text als ausreichend erachten,
Nackte mit Buss- und Zwangsgeldern bis in die Tausende zu belegen:
OWiG
§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Mehr zum Hintergrund dieser Ungeheuerlichkeit hier:
http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=205887#205887Zwar ist auch in der am Emmendinger See gültigen Satzung ein dem OWiG§118
auffällig ähnlicher § enthalten, in dem die "Beeinträchtigung oder Gefährdung
von Sicherheit (und) Ordnung ..." mit Bussgeld bedroht wird, aber es war den
Verfassern offensichtlich klar, das ein derartiger Gummi-§ nicht genügend sei,
das nackte Baden zu sanktionieren.
Deswegen haben sie explizit den "unbekleideten" Aufenthalt mit Bussgeld bedroht.
Geht doch, Bestimmtheit kann verlangt werden.
Was nicht drinsteht, gilt nicht!*
§8 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 24 Abs. 2 GO Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit
§ 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann mit Geldbuße bis zu
1.000,00 € belegt werden, wer
(1) 1. entgegen § 3 Abs. 1 die Sicherheit, Ordnung, Ruhe oder Sauberkeit
beeinträchtigt oder gefährdet,
[...]
14. entgegen § 3 Abs. 2 Ziff. 13 Wasservögel aller Art oder Fische füttert,
15. entgegen § 3 Abs. 2 Ziff. 14 sich unbekleidet im See oder im Freizeitge-
lände aufhält. Dies gilt nicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr,
* mehr dazu siehe:
http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=205887#205887Puistola