von huibu » Sa 15. Jul 2023, 15:49
Naja, die Überschrift verspricht mal wieder mehr, als der Text hält.
Da hilft es wohl nur, sich das Original-Ranking bei Holidaycheck anzuschauen...
Und dort steht immerhin EIN (!!!) Strand mehr drin... (10 statt 9, wow).
Und dort sind dann auch alle 10 kurz mit Text beschrieben.
Die Auswahl selbst kann ich nachvollziehen, denn sie haben wirklich einige der schönsten Strände rausgepickt.
Lustig finde ich hingegen, dass es Strände in das FKK-Ranking geschafft haben, die (zumindest OFFIZIELL) gar keine "ausgewiesenen" FKK-Strände sind. Im Text steht dann sowas wie "wird toleriert", oder so. Das wirft bei mir mal wieder die Frage auf: Was darf ich wo eigentlich tun?
Damit meine ich folgendes:
- Wenn ein Strand nicht explizit beschildert ist, dann gilt dort "Allgemeinrecht", und weil es "allgemein" kein Verbot des Nacktseins gibt, darf ich dort nackt rumlaufen. (Spezielle Gemeinde-Verordnungen lasse ich hier mal ausser acht.)
- Wenn ein Strand explizit als "FKK-Strand" ausgewiesen ist, dann darf ich dort nackt sein. (Na toll, und warum ist dafür ein Schild notwendig?).
- Wenn es einen expliziten FKK-Strand gibt, dann wahrscheinlich auch einen explizit als "Textil-Strand" ausgewiesenen Bereich. Was muss/darf ich denn dort? Heisst "Textil" automatisch, dass ich dort NICHT nackt sein darf?
Wenn JA: WO STEHT DAS?
Ausserdem müsste das dann im Umkehrschluss für den FKK-Strand bedeuten, dass dort KEINE Klamotten erlaubt sind...
(Und warum halten sich dann viele nicht daran? Und warum wird das nicht kontrolliert?)
Wenn NEIN: Warum gibt es dann überhaupt eine Trennung zw. FKK- und Textil-Bereichen?
Bei Zingst gibt es z.B. reine FKK-, reine Textil- und (meistens dazwischen) Mixed-Strandabschnitte. Soweit mir bekannt, gibt es in Zingst aber keine Gemeinde-Verordnungen, die Aussagen bzgl. der Kleiderordnung an den Strandabschnitten enthalten. Und "Kontrolleure" habe ich auch noch nie gesehen.
Wie denkt Ihr darüber?