von CHICO » Di 12. Sep 2023, 11:31
Viel Publizität ist immer gut! Also habe ich noch den nachstehenden Leserbrief an die Badische Zeitung geschrieben:
Ich hatte von der Einladung des Herrn Wolfstädter zu einer nackten Wanderung im Freiburger Sternwald im Internet gelesen. Gerne wäre ich dabei gewesen – seit ca. 20 Jahren laufe ich bei passender Gelegenheit über Felder und durch die Wälder mit meinen Hunden nackt; aber es passte zeitlich nicht. Mich haben also sehr Ihr Bericht zu dieser Wanderung und die sich ergebenden Kommentare Ihrer Leser interessiert. Herr Wolfstädter hatte offensichtlich vor der geplanten Wanderung sogar das Ordnungsamt kontaktiert. Aus meiner Sicht und Erfahrung hätte die Stellungnahme der Verwaltungen nur sein können: „Gegen Ihre Absichten spricht überhaupt nichts“. Das Forstamt war diesbezüglich überhaupt nicht zuständig und hat sich mit der geäußerten „Befürchtung“ nur blamiert.
Der größere Teil der Kommentare beurteilt leider diese nackte Wanderung mit sehr viel Unwillen; man könnte aber auch zu dem Schluss kommen, die schweigende Mehrheit sah keinen Anlass zu einem Kommentar, denn was sollte gegen nacktes Wandern naturnah bei bestem Sommerwetter sprechen. Und bei solchen Wanderungen auf Bekleidung zu verzichten, ist selbstverständlich erlaubt.
Den Verwaltungen und Kritikern der Nacktheit sollte bewusst sein, dass es zu den gemäß GG Art. 2 garantierten Freiheitsrechten – dort ist zu lesen: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ – gehört, bei solchen Wanderungen auf Bekleidung zu verzichten. Keiner muss das tun, keiner muss das Nacktwandern begrüßen; aber alle müssen das Nacktwandern tolerieren. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die dagegen sprechen. Und wenn es dieses Recht auf Nacktwandern gibt, gibt es die Pflicht aller, dieses Recht zu dulden. Wer das Grundgesetz nicht mag, sollte auswandern!
Axel Geertz