CHICO hat geschrieben:@Arno Nühm
Wikipedia sagt z. B.:
Prostitution (von lateinisch prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, preisgeben“) bezeichnet die Zurverfügungstellung sexueller Handlungen gegen Entgelt.
Und der deutsche Gesetzgeber sagt im Prostituiertenschutzgesetz (in §2, Punkt (1), 2. Satz) "Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist."