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Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von guenni » Mi 16. Sep 2015, 00:22

Tim007 hat geschrieben:Garfield, Du weißt gar nicht, wie gut es Dir geht.

so ist es.
und manchmal muss man, leider, mit unpopulären massnahmen den rechtsstaat vertetigen.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Bummler » Mi 16. Sep 2015, 09:28

guenni hat geschrieben:...
und manchmal muss man, leider, mit unpopulären massnahmen den rechtsstaat vertetigen.


Das musste der Unrechtsstaat doch aber auch! :shock:
Wo also ist dann der Unterschied?

Tim007 hat geschrieben:Wenn nicht einmal die Justiz unabhängig war, Wahlen gefälscht und Andersdenkende verfolgt wurden:


Man Tim, worüber zankst Du Dich hier eigentlich?
Der Staat DDR ist im Ergebnis des zweiten Weltkrieges entstanden. Der Zweite Weltkrieg wurde von dem deutschen Nationalsozialismus entfacht und die NSDAP ist nach rechtsstaatlichem Verfahren, nach freien und unverfälschten Wahlen an die Macht gekommen. Sie hatte also die demokratische Legitimität für all die Verbrechen, die begangen wurden.

Das so etwas nicht mehr passiert war der Anspruch dieses neuen Staates. Deswegen ist die DDR auch vom bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere bei der Gewaltenteilung, abgewichen. Sie wollte eine Rechtsordnung, die solch eine Katastrophe nicht mehr möglich macht.
Dieser Versuch ist freilich auch schief gegangen, da besteht gar kein Zweifel. Was man aber heutzutage trotzdem nicht machen sollte, dass ist mit dem Hinweis auf prinzipielle Unterschiede die Unzulänglichkeit des eigenen Rechtssystem gerechtfertigt werden soll.

Das halte ich für falsch, gerade auch im Hinblick auf aktuelle Probleme.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Garfield » Mi 16. Sep 2015, 09:48

Tim007 hat geschrieben:Garfield, Du weißt gar nicht, wie gut es Dir geht.

Nur weil es Staaten gibt wo man noch viel schlechter leben kann als in Deutschland, heißt das ja nicht, daß man die ganze sch... die in Deutschland von der Politik gut finden muß.

guenni hat geschrieben:und manchmal muss man, leider, mit unpopulären massnahmen den rechtsstaat vertetigen.

Und wieviel Terroristenorganisationen sind durch die Überwachung schon ausgehoben worden? Mit der Massenüberwachung findest du ein paar Kleinkriminelle die zu doof sind die Überwachung zu umgehen, aber keinen der sich nur minimal mit Schutztechnik dagegen auskennt.

Ansonsten schließe ich mich der Aussagen von Bummler an.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » Mi 16. Sep 2015, 10:32

Bummler hat geschrieben:Das so etwas nicht mehr passiert war der Anspruch dieses neuen Staates. Deswegen ist die DDR auch vom bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere bei der Gewaltenteilung, abgewichen. Sie wollte eine Rechtsordnung, die solch eine Katastrophe nicht mehr möglich macht.


Hm.

Wo steht im "bürgerlichen Gesetzbuch" etwas von Gewaltenteilung?
Und gab es Gewaltenteilung während der NS-Zeit?
Samt unabhängigen Gerichten etc.

Bummler, sonst sind Deine Einwürfe ja ganz in Ordnung. Doch hier hast Du Dich vergalloppiert.
Und nach dem Krieg ging es vor allem um eines: um Machtsphären.

Aufgabe des Grds. der Gewaltenteilung ist gerade der Schutz vor Machtmissbrauch.
Hätte es sie im NS-Regime und in der DDR gegeben, wäre einiges anders gelaufen.

Bei allen Mängeln, Garfield: Etwas Besseres als Gewaltenteilung steht nicht zur Verfügung.
Ich lass mich aber gerne eines anderen belehren. Was mich nur stört, ist das ständige Herumgemosere, ohne Alternativen aufzuzeigen. Natürlich gibt es viele Fehlentwicklungen, die nicht Raum greifen dürfen. Doch es hat schon seinen Grund, warum es sich in Deutschland gut leben lässt. Und dass wir diese Zeilen hier schreiben dürfen, ist auch nicht zu unterschätzen. In der DDR hätte jede Systemkritik unschöne Konsequenzen gehabt.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » Mi 16. Sep 2015, 12:38

Tim007 hat geschrieben:In der DDR hätte jede Systemkritik unschöne Konsequenzen gehabt.
Na ja, nicht jede Systemkritik, aber eine grundsätzliche schon. Aber das sieht bei uns nicht viel anders aus – siehe Art 20 GG: Solltest du ernsthaft versuchen, z.B. die Bundesländer abzuschaffen, wirst du dein blaues Wunder erleben. Und das obwohl wir alle wissen, dass dieser Konstrukt mehr hinderlich als nützlich für die Republik ist.

Der wesentliche Unterschied zwischen der DDR und der Bundesrepublik war in der Wahl der Mittel, um die Integrität des Staates zu schützen. Und die Entschlossenheit, diese Mittel mit aller Härte einzusetzen. Das war jedoch ein Ergebnis der Geschichte, der Machtsphären, wie du richtig schreibst. Bis zum Bau der Mauer liefen der DDR Millionen Bürger davon. Weil das verhältnismäßig leicht war: DDR-Flüchtlinge erhielten ja ohne Asylverfahren umgehend einen bundesdeutschen Pass.

Deswegen war den DDR-Bürgern auch das Reisen in das sog. kapitalistische Ausland untersagt. Selbst in den sog. Bruderländern des Ostblocks musste man als DDR-Bürger es nur irgendwie in die bundesdeutsche Botschaft schaffen, um sie anschließend als Bundesbürger zu verlassen.

Dabei glaubte die DDR-Führung – und nicht wenige Bürger – bis zuletzt, in einer besseren Republik zu leben. Und heute, ein Vierteljahrhundert nach der Vereinigung, glauben das auch viele: Zumindest die 14 %, die jetzt immer noch arbeitslos sind, glauben, dass sie in der DDR, bestünde sie noch weiter, jetzt nicht arbeitslos wären.

Es ist eine Sache, öffentlich etwas kritisieren zu dürfen, und eine andere, etwas an den herrschenden Verhältnissen tatsächlich verändern zu wollen; im letzteren Fall reagieren alle Staaten gleich.

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von guenni » Mi 16. Sep 2015, 13:20

Aria hat geschrieben:Solltest du ernsthaft versuchen, z.B. die Bundesländer abzuschaffen, wirst du dein blaues Wunder erleben.



erstens wäre das keine "system"kritik (die in der ddr erehbliche konsequnzen hatte) und zweitens kannst du das hier so oft und so viel fordern wie du willst, da passiert dir gar nichts!
schlimmstenfalls eine niederlage vor dem bundesverfassungsgericht.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » Mi 16. Sep 2015, 13:46

Aria hat geschrieben:
Tim007 hat geschrieben:Solltest du ernsthaft versuchen, z.B. die Bundesländer abzuschaffen, wirst du dein blaues Wunder erleben.


Stimmt.
Bayern ist ein Anachronismus.

Zumindest die 14 %, die jetzt immer noch arbeitslos sind, glauben, dass sie in der DDR, bestünde sie noch weiter, jetzt nicht arbeitslos wären.


Geht es nun um die Arbeitslosigkeit oder das Verhältnis zur DDR?
Letzteres wäre eine pauschale Beleidigung der Arbeitslosen.
(Übrigens sind es jetzt 11 %)

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » Mi 16. Sep 2015, 20:36

Ihr versteht das nicht: Man darf keine Partei gründen, die zum Ziel hätte, Bundesländer abzuschaffen. Sie wäre verfassungswidrig selbst dann, wenn sie in allen anderen Punkten verfassungskonform wäre.

Ergo: Du kannst am Stammtisch oder in verschiedenen Foren darüber palavern wie viel du willst, aber etwas Grundsätzliches ändern – etwa durch Gründung einer Partei, die sich mit ihrem Programm (u.a. mit dem Punkt: Bundesländer abzuschaffen), dem Votum der Wähler stellte - kannst du nicht.

Mit anderen Worten: Wir haben nur eine eingeschränkte Demokratie. Wie z.B. auch die Russen. Der Unterschied zwischen Russland und Deutschland ist demnach nur graduell.

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von guenni » Mi 16. Sep 2015, 21:01

Aria hat geschrieben:Der Unterschied zwischen Russland und Deutschland ist demnach nur graduell.


irgendwie stimmt mit deiner realitätswahrnehmung was nicht, aber das ist ja nichts neues.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » Mi 16. Sep 2015, 21:13

Du denkst an Art. 79 GG, Aria?

Und welches Recht sollte Deines Erachtens abgeschafft werden dürfen?

der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG),
die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2 GG),
die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG),
das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1 GG),
das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG),
das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG),
die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), BUMMLER, für Dich!
die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG),
die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an die Verfassung.

Wenn Du mit der Ewigkeitsklausel doch einverstanden sein solltest, verstehe ich Deinen Einwurf nicht.

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