Heißt das, dass Du unbekleidet gewandert bist?Schorsch hat geschrieben:Ich war nur dabei, mich nach einer Wanderung am Auto für die Rückfahrt wieder anzukleiden.
Wie lange warst Du allein? Was haben die Herankommenden Deiner Meinung nach gesehen? Also z.B., dass Du noch ein wenig unbekleidet die Natur genossen hast oder was sonst?Schorsch hat geschrieben:Zuerst war ich allein am Parkplatz und erst dann kam ein PKW, dessen Insassen kurz anhielten, um dann sofort mit durchdrehenden Reifen weiterzufahren.
Das ist Juristendeutsch, ist inhaltlich korrekt und klingt schlimmer als es gemeint ist. In dem Moment, wo Dich jemand unbekleidet gesehen hat, kann man das als "sich nackt zeigen" beschreiben. Und wenn Du es nicht aus Versehen, in geistiger Verwirrtheit oder aus einer zwangsläufigen Situation heraus (z.B. weil Du Deiner Kleider beraubt wurdest) gemacht hast, bleibt nur das "vorsätzlich".Schorsch hat geschrieben:... In dieser Verwarnung standen zwei Sätze, die mich aufmerken ließen:
1. "Sie zeigten sich nackt an o.g. Wanderparkplatz"
2. "Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich"
Für mich ging das gefühlt in Richtung "zur Schau stellen", was andererseits in krassem Gegensatz zum ganzen Vorgang und besonders zur geringen Höhe des Verwarnungsgeldes stand.
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