Manchmal - aber natürlich nicht immer - kann es hilfreich sein, "strittene" Themen (hier: Einsatz für einen offiziellen Nacktwanderweg) auszuklammern. Als exemplarisches Beispiel möchte ich die Satzung des "Nacktwanderfreunde e.V." anführen:dearw hat geschrieben: Im Satzungsentwurf ein sehr umstrittenes Thema ist, ob sich der Verein auch für die Schaffung von Nacktwanderwegen einsetzen soll.
( https://nacktwanderfreunde.de/unser-verein/satzung/ ) Eine Aufgabe eines Nacktwandervereins kann in der Werbung bestehen. Gerade heute war in der Sächsischen Zeitung wieder ein Artikel "Mehr als nackte Haut: Worauf es beim Wandern ohne Kleidung ankommt" zu lesen. Ich habe den Artikel nicht gelesen - er liegt hinter einer Bezahlschranke - gehe aber davon aus, das da schon das drinsteht, was ich geschrieben sehen will.
Die Befürchtung von Mandragora ist nicht "aus der Luft gegriffen". Zumindest nicht im generellen Sinn. Es kann durchaus sein, dass im konkreten Fall durch einen "offiziellen" Nacktwanderweg sich aus Sicht von Passanten eine Einschränkung des Nacktwanderns ergibt. Vergleiche das bitte mit dem Fall eines abgetrennten FKK-Abschnittes am Strand XYZ. Da kann es durchaus vorkommen, dass Nackte außerhalb des FKK-Abschnittes dazu angehalten werden, den FKK-Bereich aufzusuchen. Es hat schon seinen Sinn, dass z.B. ich hier gerne die " " nutze, wenn ich vom "offiziellen" Nacktwanderweg schreibe. Sehr gerne nutzte ich auch immer so Formulierungen wie : "ein fürs Nacktwandern geeigneter Weg" oder "besonders fürs Nacktwandern geeignet", was ja nicht ausschließt, dass angrenzende Bereiche auch genutzt werden können. Es kommt da auf eine geschickte Wortwahl an.Hannes 2.0 hat geschrieben:...Mich ärgern solche Unkenrufe, denn sie entbehren jeglicher Grundlage und zeigen kein realistischen Bild der Situation.Mandragora hat geschrieben:...Siehe die Erläuterungen zum Weg bei Undeloh, darin heißt es:
"Die Gemeinde Undeloh hat die Erlaubnis für die Nutzung des Naturistenweges durchgesetzt. Bitte folgen Sie der Markierung und bleiben Sie auf dem Naturistenweg!"
Sowie:
"Sollten Sie trotz der Markierungen vom Weg abkommen, ziehen Sie bitte Kleidung über oder binden ein Handtuch um."
Rechtslage hin oder her, so würde es sich etablieren und jeder, der es wagt außerhalb dieses Weges nackt zu wandern, müsste sich, im übertragenen Sinne, warm anziehen.