Butterfly hat geschrieben:Wenn jeder bei jeder beliebigen Person mit 3 Klicks am PC die Badehose oder den Bikini wegklicken kann,
ynda hat geschrieben:Badeklamotten angezogen! Das jegt mir fast den Angstschauer über den Rücken!
ynda hat geschrieben:Butterfly hat geschrieben:Wenn jeder bei jeder beliebigen Person mit 3 Klicks am PC die Badehose oder den Bikini wegklicken kann,
Oder ebenso schlimm, zumindest für den hartgesottenen FKKler oder Nudisten, werden ihm mit den 3 Klicks
Badeklamotten angezogen! Das jegt mir fast den Angstschauer über den Rücken!
Aus juristischer Sicht ist das Anfertigen von Fotos zu unterscheiden von deren Verbreitung. Die Verbreitung unterliegt wesentlich strengeren Einschränkungen als die Anfertigung.Naturliebhaber hat geschrieben:,,Das heimliche Fotografieren nackter Körper ist in Deutschland nicht strafbar". Vergleiche bitte im StGB den Paragrafen 184K sowie die §§22 und 23 des Kunsturhebergesetzes. Kannste alles googeln!
Das würde ich - abgesehen von den unstrittigen Ausnahmen - vermutlich gerne sehen. Allein : ich kann (z.B. bezüglich fkk-Strände) keinen passenden Paragraphen finden. Nur einfach zu schreiben: "es ist verboten" reicht definitiv nicht. Wohlgemerkt: Bezüglich der Veröffentlichung von Aufnahmen auf dem FKK-Strand sehe ich Möglichkeiten, strafrechtlich dagegen vorzugehen, wenn die abgebildeten Personen auf der Abbildung identifizierbar sind.knipser hat geschrieben:Es ist verboten, ohne Erlaubnis ein Foto von Menschen zu machen..
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