nordnackt hat geschrieben:
Für echte Nacktwanderfälle kann ich mir es nicht vorstellen.
....
Abschließend noch eine Anmerkung: In Ansehung des Bußgeldkataloges sind die festgesetzten 100,00 € für den Ausgangsfall m.E. sehr moderat. Auch insoweit würde ich bei vergleichsweiser Betrachtung mit einem erheblich geringeren Bußgeld und deshalb, wenn man sich nicht ganz doof anstellt und es nicht auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung ankommen lassen will, jedenfalls mit einer Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG für harmlose Nacktwanderfälle rechnen.
Na schön. Dann sollten wir uns vielleicht um die Regeln kümmern, damit der Textile sogleich erkennt, dass man harmlos nackt wandert.
Richtig ist offensichtlich (hoffentlich!), dass nacktes Dasein im öffentlichen Raum juristisch nicht sanktioniert wird (Sonderfall Schweiz s.a. Puistola, vielerlei Veröffentlichungen).
Im Gegensatz dazu steht sexuelles Tun (Exhibitionismus, öffentliches Ärgernis). Da aber mitunter dieses strafbare Tun auch nackt praktiziert wird, besteht Verwechslungsgefahr! Und in dem Verwechslungsfalle besteht die Gefahr von mehr als einem geringen Bußgeld.
Hier ist nachzuhaken, leider sind die Quellen und Beispiele dürftig. Wichtig wären z.B. Urteile die diesen Sachverhalt abgrenzen. Also ab wann ist Nacktheit sexuell, im juristischen Sinne und wann ist sie harmlos. Und zwar so, dass auch ein hysterischer Textiler dies erkennt.
Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, das nackte Radtouren nie mit sexueller Nacktheit in Verbindung gebracht werden, da Sex auf dem Fahrrad wohl unmöglich ist. Aber ich will das nicht ins Lächerliche ziehen. Denn es geht ja wirklich darum, dass man bei schönem Wetter ohne Gewissensbisse nackt baden oder spazieren gehen oder sich sonnen kann.
Im Grundsatz kommen wir ja wieder auf das Problem, dass viele Textile Nacktheit grundsätzlich mit Sexualität und damit mit Schweinskram gleich setzen.
Ich fürchte es gibt keine Lösung...