@ Mecki
Verbraucherfreundlich ist diese Formulierung nicht, weil das Gros der Verbraucher lediglich den Text liest un ihn so deutet, wie ich ihn gedeutet habe.
Wer sich mit dem Gesetzestext beschäftigt, muss sich an die formalen Voraussetzungen dieser Texte halten. Ich gebe gerne zu, dass die juristischen Texte nicht einfach zu lesen und zu interpretieren sind. Um diese besser verstehen zu können, muss man sich durch die entsprechenden Kommentare lesen, was jedoch auch nicht einfach ist. Ein Gesetzestext muss nicht Verbraucherfreundlich im Sinne von leicht verständlich sein. Er muss
eindeutig sein.
Doch der Text an sich verunsichert gerade den Endverbraucher.
Nein, der interessierte Endverbraucher muss sich umfassend informieren.
Also hat der Passus einen rein rechtlichen Hintergrund, um Hersteller zu schützen, was aus meiner Sicht den Endverbraucher vom Kauf derartig gekennzeichneter Lebensmittel abhalten sollte.
Das ist ein gerne erhobener Vorwurf. Die Kennzeichnung hat die Aufgabe, Personen, bei denen eine entsprtechende gesundheitliche Beeinträchtigung (Gefährdung) vorliegt, so zu informieren, damit diese entscheiden können, ob sie dieses Produkt kaufen oder nicht. Es ist ein Warnhinweis, der nur bei einem Unterlassen dieser Warnung dem Hersteller zu einer Haftung verpflichten könnte. Solange dieser Wirkstoff nicht für dieses bestimmte Produkt oder Produktengruppe verboten ist, darf der Hersteller diesen Wirkstoff einsetzen.
Wenn ich z. B. lese, dass Zusatzstoffe Allergien auslösen, bleibt das Lebensmittel im Regal, auch wenn ich nicht weiß, ob es bei mir eine Allergie auslösen würde.
Solltest du dieses wirklich konsequent durchführen, so würdest du verhungern. Denn in allen Nahrungsmitteln, auch die mit dem BIO-Siegel, sind Stoffe enthalten, die bei dem Einen oder den Anderen eine allergische Reaktion auslösen kann. So ist halt die Natur aufgebaut.
Warum weisen Beipackzettel von Medikamenten, ob sie verschrieben werden müssen oder frei gekauft werden müssen, den Hinweis auf, dass Medikamente Nebenwirkungen (und oftmals nicht unerhebliche) auslösen können?
Weil es kein Medikament gibt, welches keine Nebenwirkungen entfaltet. Deine Bemerkung
Es gibt Medikamente, die haben einen gesicherten Nutzen, werden aber nicht eingesetzt, weil sie sogar mit erheblichen NW verbunden sind, die keinem Patienten zugemutet werden sollen. Teilweise müssen sie auf Dauer eingenommen werden.
ist in sich widersprüchlich. Wenn ein Medikamt Nebenwirkungen zeigt, die einem Patienten nicht zugemutet werden können, dann kommt dieses Medikament nicht zum Einsatz. Bei Medikamenten, deren Nebenwirkungen dem Patienten zugemutet werden müssen aber erträglicher gemacht werden sollen, werden weitere Medikamente zugefügt, die die Folgen dieser Nebenwirkungen abfangen oder abmildern sollen.
Die Lebensqualität wäre durch die NW erheblich eingeschränkt.
Die Einnahme von Medikamenten ist immer mit einer Einschränkung der Lebensqualität verbunden. Die Frage ist nur, willst du leben oder eben nicht
Doch, was ich im vorherigen Beitrag geschrieben habe, ist der Persilschein für die Hersteller, den Du in Deinem Beitrag mit anderen Worten ausdrückst.
Der Warnhinweis ist kein Persilschein für den Hersteller, sondern eine Informatiuon für den Verbraucher.
Die Hersteller sind aller Ausflüchte entledigt, falls ein Verbraucher Allergien und/oder Unverträglichkeiten entwickelt.
Kein Hersteller kann voraussagen, welcher Mensch auf welchen Stoff allergisch reagiert. Du verschiebst hier die Verantwortlichkeit vom Verbraucher auf den Hersteller. Dieses ist unzulässig.
@ Aria
Ich finde, für eine Minderheit wird da zu viel Aufwand getrieben, der zudem Verwirrung stiftet, weil jetzt auch ganz natürliche Lebensmittel generell als böse Buben da stehen.
Beim Gesundheitsschutz gibt es keine Minderheiten. Wir informieren sogar
viel zu wenig über gefährliche Wirkstoffe.