Eule hat geschrieben:(...)
@ holgi-w.
(...) Das BKA-Gesetz ist auch ein Polizeigesetz, weil die Beamten des BKA's alle Polizeibeamte sind. (...)
Naja, nur weil BKA-Beamte als Polizeibeamte betitelt werden ist das BKA-Gesetz noch lange kein Polizeigesetz. Ich empfehle Dir, Norbert, wenigstens die Lektüre des Abschnitt 1 (bzw. § 1 - 6) des BKA-Gesetzes.
Das BKA ist eine Bundesbehörde "zur Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten". Der Bund hat sogesehen national eigentlich keinerlei polizeiliche Befugnisse sondern übernimmt durch das BKA lediglich polizeiliche Aufgaben. Bedienstete des BKA sind offiziell "Vollzugsbeamte" und werden lediglich (vermutlich aus Unwissenheit) von der Bevölkerung umgangssprachlich als Polizei- oder Kriminalbeamte bezeichnet.
"Die Polizei" ist Sache der Länder. Diese erlassen ausschließlich für ihr Bundesland geltend entsprechende Polizeigesetze. Ein "Bundes-Polizeigesetz", welches für alle Polizeibeamten Gültigkeit hat, gibt es nicht (das Bundespolizeigesetz des früheren Bundesgrenzschutzes ist wieder ein Fall für sich).
Weitere Auslassungen hierzu erspare ich mir da es den Thread zu sehr vom eigentlichen Thema abbringen würde.