@ Eule
So langsam hab ich massive Zweifel an deiner Reputation.
Dass du der ständige Rechthaber sein willst und hier, wie ein Kleinkind aufstampfend, immer wieder deine völlig falsche Aussage wiederholst, grenzt schon ans pathologische.
ICH kann dir da nicht helfen.
Dennoch:
Deine Aussage ist absoluter Schwachsinn.
Als das GRUNDGESETZ am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde, war der von dir bestrittene Artikel in der zitierten Fassung enthalten.
Vorher GAB ES KEIN GRUNDGESETZ!
Dieser Logik willst du dich aus rechthaberischen Gründen nicht anschließen. Nun, dieses Symptom eines offensichtlich unbelehrbaren (dabei will ich das noch nicht einmal: dich belehren - es geht um Tatsachen!) nehme ich hin.
Ich finde es jedoch erbärmlich und absolut armselig, wie du dich (nur?) in dieser Sache aufführst.
Ich versuche mal, es wie einem dreijährigen Kind zu erklären:
Es ist nicht die Reihenfolge wichtig, in der etwas entsteht, sondern das Ergebnis.
Bevor ein Haus nicht komplett fertig ist, hat es eben keine Küche.
Nach deiner Logik war die also nicht von Anfang da...
Natürlich nicht!
Wie war das bei deinen Büchern?
Als du sie herausgeben wolltest, war da auch alles schon von Anfang da? Der Einband, der Umschlag?
Wahrscheinlich.
Das IST dann etwas Besonderes.
Bei dem jetzt hier stehenden Text war nämlich nicht alles von Anfang da. Ich musste es Buchstabe für Buchstabe hinschreiben. An der ein oder anderen Stelle hab ich sogar nachgebessert.
Wie damals Frau Selbert beim Artikel 3 GG...
Zum Inhalt des Art 3, GG:Die Formulierung "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." hätte meines Erachtens völlig ausgereicht.
Meines Wissens nach war man sich auch 1949 sicher, dass Frauen Menschen sind. Damit waren sie in der ersten Formulierung völlig eingeschlossen.
Jedoch sollte - frauenrechtlerisch (siehe Emma - Zitat, das Aria verlinkte) - deutlich werden, dass Frauen die ... ja, ich weiß nicht recht, was ... besseren? wertvolleren? achtenswerteren? Mitmenschen sind.
Durch die 1994 erfolgte Aufweichung des Artikel mit der Formulierung:
" Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
ist ja tatsächlich das Gegenteil eingetreten. Der Staat fördert eben nicht die Durchsetzung der Gleichberechtigung.
Beispiel NRW:
Landesgleichstellungsgesetz - LGG hat geschrieben:§ 7 Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
(1) Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bei Begründung eines Beamten- oder Richterverhältnisses nach Maßgabe der § 14 Absatz 2 und § 120 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes bevorzugt zu berücksichtigen.
War das gemeint mit
GG - Art. 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ?
Nein.
Hier wird:
Bevorzugt!Ich hab es am eigenen Leib selbst erfahren.
Ich bewarb mich auf eine Stelle, die ich gern übernehmen wollte; es hatten sich drei weitere Kandidaten (Männer - dafür konnte ich nichts) beworben.
Die Überprüfungen brachte mich ganz nach vorne: "Sie haben die Stelle! Glückwunsch!"
Dann einige Tage später der Anruf: "Oh, tut mir leid, da hat sich noch eine Frau beworben. Wenn die genau so gut bewertet wird wie Sie, dann wird das nichts. Sie kennen die Gesetze..."
Gleichberechtigung?
Die Frau reichte ihren Antrag in der letzten Sekunde ein, war aber Frau. Damit kann ich nicht dienen.
Ich hatte sehr rechtzeitig meinen Antrag eingereicht, war umfangreich überprüft worden und musste meine potentielle Qualifikation belegen. Hatte alles planmäßig geklappt.
Aber, das hat ja mit dem allen nicht zu tun...
Ich erbitte Entschuldigung.