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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Sa 17. Dez 2016, 17:24

riedfritz hat geschrieben:
Wikipedia hat geschrieben:Durch den Artikel 3 wird festgelegt, dass Menschen ohne Ansehen der Person und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen. Mit Absatz 2 werden Frau und Mann rechtlich gleichgestellt und die Förderung der Gleichberechtigung festgelegt.[1][2]
Um dem Artikel 3 Absatz 2 gerecht zu werden, wurde mit Artikel 117 Absatz 1 eine Frist bis zum 31. März 1953 gesetzt. Die Adenauer-Regierung ließ den gesetzten Termin jedoch tatenlos verstreichen.
Mein Hinweis in dieser Sache ist also korrekt, ebenso wie die Ergänzung "Papier ist geduldig!"
Diese Aussage verstehe ich nicht. Was ließ da jemand verstreichen?
Der Artikel 117 besagt doch eindeutig:
(1) Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.
Bedeutet meiner Meinung nach:
Ab dem 1. April 1953 traten per Grundrecht alle die Gesetze und/oder Bestimmungen außer Kraft, die dem Artikel 3 (2) entgegenstanden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Das musste man nichts verstreichen lassen. Falls man nicht "angepasst" hatte, waren Bestimmungen die dem Artikel 3 GG entgegenstanden, ungültig.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Sa 17. Dez 2016, 17:36

Aria hat geschrieben:
Eule hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Sobald sich ein Männchen aufplustert und streiten will, wird mit dem Angebot eines Weibchen, Sex mit ihm zu machen, besänftigt.

Das geht hier nicht um ein Individualverhalten, es geht um ein Gruppenverhalten.

Auch hier versuchst du abzulenken – warum?
Eule hat geschrieben:Nein, das ist keine Ablenkung. In der Literatur der vergleichenden Verhaltensforschung wird immer vom Gruppenverhalten gesprochen, das Individualverhalten als solches spielt dabei keine Rolle. So werden Zufälle in der Beobachtung ausgeschlossen.
In der Literatur der vergleichenden Verhaltensforschung (gesehen als Fachbereich der Naturwissenschaft Biologie) - und davon steht hier neben mir eine ganz Menge! - wird nie von Gruppenverhalten gesprochen, sondern die Verhaltensforschung beginnt beim Individuum. Sie geht davon aus, dass es angeborene und erlernte Bereiche des individuellen Verhaltens gibt. Das mag dann später so aussehen, als sei hier ein Überorganismus, namens Gruppe, aktiv.
Das, was ein Individuum zeigen kann, ist gruppentypisches Verhalten. Aber KEIN Gruppenverhalten.

Na ja... Der Vogel der Weißheit und der Leere...

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von riedfritz » Sa 17. Dez 2016, 18:16

hajo hat geschrieben:Diese Aussage verstehe ich nicht. Was ließ da jemand verstreichen?
Der Artikel 117 besagt doch eindeutig:

(1) Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.

Bedeutet meiner Meinung nach:
Ab dem 1. April 1953 traten per Grundrecht alle die Gesetze und/oder Bestimmungen außer Kraft, die dem Artikel 3 (2) entgegenstanden.
Da hast Du von der Theorie (oder Gesetzeslage) natürlich Recht, es gab mit Sicherheit eine Menge Bestimmungen, die dem Grundgesetz in diesem Punkt widersprachen, die einfach weiter angewendet wurden, nur hätten Frauen unter Berufung auf Artikel 117 GG dagegen klagen müssen.
Mir fällt spontan die Vorschrift zur Zustimmung des Ehemannes zur Kontoeröffnung ein, die m.W. erst 1959 abgeschafft wurde.

Viele Grüße,

Fritz

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Sa 17. Dez 2016, 18:53

riedfritz hat geschrieben:
hajo hat geschrieben:Diese Aussage verstehe ich nicht. Was ließ da jemand verstreichen?...
Da hast Du von der Theorie (oder Gesetzeslage) natürlich Recht, es gab mit Sicherheit eine Menge Bestimmungen, die dem Grundgesetz in diesem Punkt widersprachen, die einfach weiter angewendet wurden, nur hätten Frauen unter Berufung auf Artikel 117 GG dagegen klagen müssen.
Mir fällt spontan die Vorschrift zur Zustimmung des Ehemannes zur Kontoeröffnung ein, die m.W. erst 1959 abgeschafft wurde.
Das war mir klar und ist in der Tat erwähnenswert.

Mich irritierte das von dir gebrachte Zitat aus der Wikipedia:
Wikipedia hat geschrieben:Um dem Artikel 3 Absatz 2 gerecht zu werden, wurde mit Artikel 117 Absatz 1 eine Frist bis zum 31. März 1953 gesetzt. Die Adenauer-Regierung ließ den gesetzten Termin jedoch tatenlos verstreichen.
Das ist schlichtweg Blödsinn.
Denn hier gab es nichts, was die Adenauerregierung tatenlos verstreichen ließ. Sie war zu Taten in dieser Sache nicht gezwungen.
Vielleicht war das ja auch Absicht. Warum sich Arbeit machen, wenn sich die Problematik aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von selbst auflöst.
Man mag von Adenauer und seinen Entscheidung sowie Alleingängen nicht viel halten, aber die Sachlichkeit sollte nie zu kurz kommen.
Sonst holpert es mit der Glaubwürdigkeit.
Dass viele Gesetze auch über den 1.4.53 hinaus weiter angewendet wurden, ist allerdings etwas, was auch heute nach wie vor geschieht.

Wenn du wüsstest, wie viel ich hier vor Ort erreicht habe, in dem ich - z.T. zusammen mit anderen - auf potentielle Fehlentscheidungen durch Eingaben und Stellungnahmen hingewiesen habe, die von einer schlichte Unkenntnis der (längst geänderten) Verordnungs- und/oder Gesetzeslage ausgingen...

Es ist wie letztlich überall:
Man "glaubt" zu wissen. Sokrates: "οἶδα οὐκ εἰδώς"
;)

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von riedfritz » Sa 17. Dez 2016, 19:36

Die Adenauer-Regierung ließ den gesetzten Termin jedoch tatenlos verstreichen.

Das ist schlichtweg Blödsinn.
Das passiert eigentlich regelmäßig. Wie oft wird die BRD von Brüssel zu Strafzahlungen verurteilt, weil irgendwelche Regelungen nicht oder nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt werden, obwohl die Nationalstaaten sich dazu verpflichtet haben. Von den Gründen habe ich keine Ahnung aber auch kein Verständnis.

Viele Grüße,

Fritz

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Sa 17. Dez 2016, 19:45

@ Riedfritz
Wann ist der Absatz bezüglich der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz eingefügt worden? Dieser war nicht von Anfang an im Grundgesetz vorhanden.

@ Aria
Meine Aussage, das Riedfritzh mit seiner Aussage, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an im Grundgesetz niedergeschrieben war, sich irrt, bleibt von mir aufrecht gehalten.

Auf die anderen Argumente muss ich hiedr nicht eingehen, weil diese mit dem Threadthema nicht direkt in Verbindung stehen.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von riedfritz » Sa 17. Dez 2016, 21:39

Eule hat geschrieben:Wann ist der Absatz bezüglich der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz eingefügt worden? Dieser war nicht von Anfang an im Grundgesetz vorhanden.
Dreimal darfst Du raten, wenn im Artikel 117 der Termin März 1953 festgelegt wurde!

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » Sa 17. Dez 2016, 21:56

Eule hat geschrieben:@ Aria
Meine Aussage, das Riedfritzh mit seiner Aussage, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an im Grundgesetz niedergeschrieben war, sich irrt, bleibt von mir aufrecht gehalten.
Habe ich auch nichts anderes von dir erwartet, Eule, denn du handelst und schreibst nach dem Motto: Was kümmern mich Fakten, Hauptsache ich habe recht. Du bist ein hervorragendes Beispiel für das Postfaktische, das unsere Zeit prägt.

Damit du nicht dumm stirbst, hier die Fakten: Am 18. Januar 1949 kam die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in den Entwurf des Grundgesetzes, das 4 Monate später, am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde und am 24. Mai 1949, 0:00 Uhr in Kraft trat. Das ist nachzulesen in Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgese ... eutschland

Wie es dazu kam bzw. wie stark der Widerstand gegen diesen Satz vor allem von Parteien mit C in Namen war, kannst du hier nachlesen: http://www.emma.de/artikel/dossier-60-j ... igt-264006

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Sa 17. Dez 2016, 22:17

@ Eule
So langsam hab ich massive Zweifel an deiner Reputation.
Dass du der ständige Rechthaber sein willst und hier, wie ein Kleinkind aufstampfend, immer wieder deine völlig falsche Aussage wiederholst, grenzt schon ans pathologische.
ICH kann dir da nicht helfen.

Dennoch:
Deine Aussage ist absoluter Schwachsinn.

Als das GRUNDGESETZ am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde, war der von dir bestrittene Artikel in der zitierten Fassung enthalten.
Vorher GAB ES KEIN GRUNDGESETZ!
Dieser Logik willst du dich aus rechthaberischen Gründen nicht anschließen. Nun, dieses Symptom eines offensichtlich unbelehrbaren (dabei will ich das noch nicht einmal: dich belehren - es geht um Tatsachen!) nehme ich hin.
Ich finde es jedoch erbärmlich und absolut armselig, wie du dich (nur?) in dieser Sache aufführst.

Ich versuche mal, es wie einem dreijährigen Kind zu erklären:
Es ist nicht die Reihenfolge wichtig, in der etwas entsteht, sondern das Ergebnis.
Bevor ein Haus nicht komplett fertig ist, hat es eben keine Küche.
Nach deiner Logik war die also nicht von Anfang da...
Natürlich nicht!

Wie war das bei deinen Büchern?
Als du sie herausgeben wolltest, war da auch alles schon von Anfang da? Der Einband, der Umschlag?
Wahrscheinlich.
Das IST dann etwas Besonderes.

Bei dem jetzt hier stehenden Text war nämlich nicht alles von Anfang da. Ich musste es Buchstabe für Buchstabe hinschreiben. An der ein oder anderen Stelle hab ich sogar nachgebessert.

Wie damals Frau Selbert beim Artikel 3 GG...

Zum Inhalt des Art 3, GG:
Die Formulierung "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." hätte meines Erachtens völlig ausgereicht.

Meines Wissens nach war man sich auch 1949 sicher, dass Frauen Menschen sind. Damit waren sie in der ersten Formulierung völlig eingeschlossen.
Jedoch sollte - frauenrechtlerisch (siehe Emma - Zitat, das Aria verlinkte) - deutlich werden, dass Frauen die ... ja, ich weiß nicht recht, was ... besseren? wertvolleren? achtenswerteren? Mitmenschen sind.
Durch die 1994 erfolgte Aufweichung des Artikel mit der Formulierung:
" Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
ist ja tatsächlich das Gegenteil eingetreten. Der Staat fördert eben nicht die Durchsetzung der Gleichberechtigung.

Beispiel NRW:
Landesgleichstellungsgesetz - LGG hat geschrieben:§ 7 Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
(1) Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bei Begründung eines Beamten- oder Richterverhältnisses nach Maßgabe der § 14 Absatz 2 und § 120 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes bevorzugt zu berücksichtigen.

War das gemeint mit GG - Art. 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ?
Nein.
Hier wird:
Bevorzugt!

Ich hab es am eigenen Leib selbst erfahren.
Ich bewarb mich auf eine Stelle, die ich gern übernehmen wollte; es hatten sich drei weitere Kandidaten (Männer - dafür konnte ich nichts) beworben.
Die Überprüfungen brachte mich ganz nach vorne: "Sie haben die Stelle! Glückwunsch!"
Dann einige Tage später der Anruf: "Oh, tut mir leid, da hat sich noch eine Frau beworben. Wenn die genau so gut bewertet wird wie Sie, dann wird das nichts. Sie kennen die Gesetze..."
Gleichberechtigung?
Die Frau reichte ihren Antrag in der letzten Sekunde ein, war aber Frau. Damit kann ich nicht dienen.
Ich hatte sehr rechtzeitig meinen Antrag eingereicht, war umfangreich überprüft worden und musste meine potentielle Qualifikation belegen. Hatte alles planmäßig geklappt.

Aber, das hat ja mit dem allen nicht zu tun...

Ich erbitte Entschuldigung.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Hans H. » Sa 17. Dez 2016, 23:00

@hajo und die weiteren Leser: Folgendes bezieht sich direkt auf den Beitrag von hajo. Auch wenn es nicht so ganz zum eigentlichen Thema gehört, aber da die Gleichberechtigung hier so ausführlich diskutiert wurde, möchte ich das jetzt auch noch loswerden:

Gleichberechtigung wird hierzulande zumeist so verstanden, dass in einer bestimmten Berufsgruppe gleich viel Frauen wie Männer beschäftigt werden. Wenn sich in einem bestimmten Fachgebiet unter 100 Bewerbern nur 10 Frauen und 90 Männer befinden, weil eben diese Ausbildung oder das Studium dafür viel mehr Männer begonnen und abgeschlossen haben, dann versteht man eben nicht, dass alle dieselben Chancen haben sollen - das würde ja bedeuten, dass in Bezug auf die jeweilige Anzahl der männlichen und der weiblichen Bewerber dieselbe Quote Erfolg hätte - sondern man versteht darunter, dass am Ende die Gleichverteilung im Beruf erreicht werden soll. Dazu muss man natürlich in vielen Gebieten bei gleicher Qualifikation die Frauen bevorzugen.

Auch die ganzen Statistiken hinken genau an dieser Stelle, dass sie die Voraussetzungen nicht berücksichtigen, wenn sie aussagen, wie benachteiligt die Frauen in der Wirtschaft noch sind. Ich habe im Laufe meines Berufslebens sehr oft die Bevorzugung der Frau erlebt, wenn sich auf eine Stelle eine Frau und mehr als 10 Männer beworben hatten. Ebenso war es oft, wenn es um die Beförderung auf die leitenden Funktionen ging. Auch da hat nicht selten eine Frau 10 Männer ausgestochen, die keinesfalls schlechter qualifiziert waren. Es geht dabei nur darum, dass der Wirtschaft immer vorgehalten wird, in den Führungspositionen seien viel weniger Frauen vertreten als Männer, was ja tatsächlich auch stimmt. Aber warum es so ist, wird nie korrekt gesagt. Da wird von einer Benachteiligung gesprochen, die es mindestens seit 30 Jahren in der Praxis nicht mehr gab.

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