Ich finde das Urteil okay. Weil die NPD unbedeutend ist, sprich von ihr keine Gefahr für die bestehende, im Grundgesetz festgeschriebene Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Und nur das war zu entscheiden.Bummler hat geschrieben:Da bin nicht nur ich fassungslos.Der Präsident des höchsten deutschen Gerichts, Andreas Voßkuhle, begründete am Dienstag in Karlsruhe das Scheitern des Verbotsantrags der Bundesländer mit der geringen Bedeutung der Partei.
Dass wahrscheinlich die Mehrheit der Bevölkerung die NPD am liebsten auch weghaben will, ist kein Argument, denn das Gericht hat sich an die Verfassung zu halten, nicht an der aktuellen Meinung der Leute. Eine Demokratie ist nur dann eine Demokratie, wenn sie auch Mindermeinungen toleriert.
Was die brennende Flüchtlingsheime und Angriffe auf Personen betrifft, so geht das seinen ordentlichen Weg: Ermitteln, wer das gemacht hat, festnehmen und verurteilen. Dafür sind Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte da. Auch gegen Volksverhetzung gibt es entsprechende Strafparagraphen; sie müssen nur angewandt werden, was aber nach Lage der Dinge vor allem im Osten des Landes zu wenig geschieht, weil diejenigen, die für die Sicherheit und Ordnung zuständig sind, auf dem rechten Auge blind sind.