Das habe ich nie behauptet, Tim.Tim007 hat geschrieben:was hat der "große Lauschangriff" damit zu tun, dass die Gesellschaft immer prüder werde?
Nichts.
Warum liest Du nicht, was ich schreibe? Gleich im ersten Satz dieses Threads habe ich geschrieben – Zitat: „Dies soll ein Thread werden, in dem gesellschaftliche Veränderungen dokumentiert werden. Es besteht wohl kein Zweifel mehr: Die Gesellschaft wird wieder konservativer, regelfreudiger. Und das in allen Bereichen des Lebens.“
Es geht mir also um gesellschaftliche Veränderungen, die bei diesem Tempo m.E. mittelfristig zu einer Präventions- und Überwachungsgesellschaft führen werden, aber Du willst das nicht sehen, weil Du dann keine Argumente dagegen hättest.
Die Porno-Behauptung ist nicht abwegig, denn das Verbot der Bilder mit nackten Kindern (ohne dass sie in geschlechtsbetonter Haltung abgebildet sind) steht im Paragraphen 184b des StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften).Tim007 hat geschrieben:Da es bei Ziff. 1 um den Handel ging, gewissermaßen als kleinstem gemeinsamem Nenner: was ist mit der abwegigen Porno-Behauptung?
Ich habe die Seite des Bundestages seinerzeit verlinkt und auf das Dokument (Drucksache 18/3202 (neu)) verwiesen, in dem die verabschiedeten neuen Gesetze dargestellt werden, aber Du hast es bisher stets vorgezogen aus einer Zeitung zu zitieren, die einen Tag vor der Verabschiedung erschienen ist und daher nicht den genauen Wortlaut kennen konnte.
Da Du offensichtlich nicht fähig bist, aus Dir zu Verfügung stehenden Unterlagen das Wesentliche zu lesen und zu verstehen, werde ich eben das hier zusammenhängend zitieren:
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes
Der Punkt c ist neu, d.h. eine geschlechtsbetonte Köperhaltung ist nicht mehr nötig, damit ein Bild als kinderpornografisch eingestuft werden kann. Das und nichts anders habe ich stets gesagt und Du stets bestritten.
Dazu wurde § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) wie folgt geändert – ich zitiere aus dem umfangreichen Paragraphen nur die für diese Diskussion zusammenhängende, wichtige Stellen:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
Hier wird also der Handel mit Bildern, die die einfache Nacktheit einer Person unter 18 Jahren zum Gegenstand haben, verboten.
Noch ein Wort zur Prüderie: Ihre Zunahme ist ein Symptom, ein weiterer Indiz für sich verändernde moralische Maßstäbe in der Gesellschaft Richtung mehr Kontrolle. Dass es diese Zunahme gibt, versuche ich mit Beispielen zu belegen – siehe die Vorschrift für Lehrerinnen*, sich die Achselhaare zu rasieren, wenn sie im Sommer luftige Kleidung tragen, oder eben der Verzicht der Bild-Zeitung auf das alltägliche Nackidei an der prominenten Stelle in der Zeitung.
Mit dieser Ansicht bin ich nicht allein. Allgemein wird hier die Abnahme der Nacktbadenden beklagt, vor allem die Jugend komme nicht mehr. Das ist nicht ein Phänomen, das erst seit heute bestünde, das gibt es schon länger – Zitat aus dem Spiegel aus dem Jahr 2002:
"Wir haben viele Nackte verloren, die den Englischen Garten zu einem besonderen Platz gemacht haben", sagt Parkdirektor Thomas Köster. Vor allem die gut aussehenden jungen Frauen und Männer, die ihn zu einer Attraktion gemacht hätten, kämen seltener. "Das wird ein echtes Problem."
Mehr als 14.000 Nackte hätten sich in den letzten Jahrzehnten in dem gut 360 Hektar großen Park im Zentrum Münchens getummelt, sagte Köster. Das seien rund zehn Prozent der täglich 140.000 Parkbesucher gewesen. Heute lasse nur noch gut ein Prozent alle Hüllen fallen. Das entspreche rund tausend Nackten am Tag. "Früher konnte man ganze Familien nackt umherlaufen sehen oder junge Leute nackt im Biergarten sitzen sehen", sagte Köster. "Die Gesellschaft ist prüder geworden."
* Ähnlich Vorschriften gab es in Firmen und öffentlichen Institutionen bis in die 60-Jahren hinein, allerdings handelte es sich damals um BHs und Röcke. Die Rebellion der Frauen, die sich öffentlich ihrer BHs entledigten - und dabei Achselhaare zeigten! -, fegten diese Vorschriften auf die Müllhalde der Geschichte. Jetzt kommen ähnliche Vorschriften wieder: Achselhaare sind zu rasieren und Röcke wieder! knielang zu tragen. Geht's noch?