Eisbär hat geschrieben:(...)
Punkt 1 ist der Facebook-Login.
(...)
Nun, man muss ihn ja nicht nutzen. Eine Anmeldung zu dieser Seite ist schließlich auch mit eMail-Adresse und Passwort möglich.
Datenkrake hin oder her, aber nicht jeder steht mit Facebook auf Kriegsfuß. Muss halt jeder selbst für sich entscheiden.
@salobrena
Bezüglich der Impressumspflicht:
Die Vorschriften der § 5 Telemediengesetz ("geschäftsmäßige Online-Dienste") und § 55 Rundfunkstaatsvertrages ("journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte") gehen da ein wenig auseinander. Letztendlich ist ein Impressum für eine nicht ausschließlich privat genutzte Webseite immer sinnvoll.
Guck mal hier auf
eRecht24. Dort kannst Du Dir ohne großem Studium von Gesetzestexten ein Impressum erstellen (lassen).
Und eine rechtlich haltbare
Datenschutzerklärung gibt es da auch.
Gruß, holgi-w
P.S. Sollte @Horst auch mal drüber nachdenken