Ach ja, das ewige Thema "Sex in der Öffentlichkeit"... Da muss ich natürlich auch nochmal meinen Senf dazu geben.
Pauschalisieren ist hier problematisch. So wie öffentliche Nacktheit je nach Situation entweder FKK oder Exhibitionismus ist, so kann Sex in der Öffentlichkeit je nach Situation als irritierend, belästigend, belustigend, geil, oder sonstwas empfunden werden.
Freiheit sollte nicht auf Kosten der Rücksichtnahme gehen. Auch wenn man die Einstellung anderer Menschen verklemmt und doof findet, kann man ja trotzdem ihre Gefühle ruhig mal respektieren und auf unnötige Provokationen verzichten.
Das Einfordern von Rücksichtnahme sollte aber nicht als Mittel zur Bekämpfung der Freiheit missbraucht werden. Wenn man weiß, wo gerne öffentlicher Sex praktiziert wird, muss man ja nicht extra dorthin gehen, um sich mal wieder so richtig aufregen zu können. Ich fände es gut, wenn bei der Verhandlung von Anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses mal ganz nüchtern geschaut würde, ob es denn nun wirklich so schlimm war und wer eher die Provokation gesucht hat: die Angeklagten, oder die Kläger.
Der These "Sexualität darf öffentlich sein" stimme ich prinzipiell zu. Aber bitte mit etwas Augenmaß. Es ist halt ein Unterschied, ob man Parkplatzsex vor einem Seniorenheim praktiziert, oder ob man auf einem Festival bei passender Gelegenheit mal nicht im Zelt, sondern vor dem Zelt vögelt.