@ Bummler
Das gibt noch Ärger. "Alle" ist ja noch weniger spezifiziert wie "Ehe". Ich kenne Leute die würden ihren Hund oder die Harley ihrer Frau (bzw. dem Mann) vorziehen. Insofern muss ich Tim recht geben, der Staat sollte sich wirklich nicht in alles einmischen. Demnächst kommen die Muselmänner und erklären das "alle" ja auch mehrere sein können, also speziell mehrere Frauen. Und dann stehen wir mit unseren Werten wieder blöd da.
Ich gehe mit dir einig, dass der Begriff "Ehe für alle" nicht sehr klug gewählt ist. Ich schrieb ja schon, dass nach meiner Ansicht der Gesetzestext nicht geändert werden musste, sondern nur die Begründung. Nach deutschem Recht wird die Ehe geschlossen zwischen zwei Menschen, die die Voraussetzung hierfür besitzen. Sie müssen also volljährig sein oder zumindest auf der weiblichen Seite für ehemündig erklärt werden. Eine Ehe mit mehr als zwei Partnern ist nach deutschem Recht nicht möglich. Selbst Muslime können in Deutschland nicht eine zweite Frau heiraten, weil es das deutsche Gesetz nicht zulässt. Muslime, die rechtsgültig in ihrem Heimatland eine zweite Frau geheiratet haben, müssen sich nicht von dieser trennen, denn diese Ehe wird anerkannt. Problematisch wird es, wenn ein Muslim, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, nur zum Zwecke der Mehrehe in sein Heimatland geht und dort eine zweite Frau heiratet. Diese Ehe wird, wenn ich nicht falsch informiert bin, in Deutschland nicht mehr anerkannt werden.
Dann geht der Ehe genauso die Ursächlichkeit verloren, ...
Diese deine Befürchtung teile ich nicht. Die Rechtslage ist hier, soweit ich es weiß, sehr eindeutig.
Ein Wandel, ganz sicher. Obs gut ist bezweifele ich, weil der Beliebigkeit Raum gegeben wird.
Ich sehe hier keinen Raum für eine Beliebigkeit. Die homophile Beziehung wird jetzt der heterophilen gleich gesetzt. Und dieses finde ich gut so. Weder der Ehe- noch der Familienbegriff ist auf eine gegengeschlechtliche Beziehung abgestellt.
Eule hat geschrieben: Bummler geht es, ..., um eine bessere Eindeutigkeit in der Sprache dieser Texte.
Nein. Es geht mir darum das die Eindeutigkeit von Sprache und Text erhalten bleibt. Und ich verstehe nicht, warum ein eindeutiger Text missbraucht werden darf.
Das Problem ist, dass man einen Text in seiner Gänze lesen muss und sich nicht nur auf ein paar Worte der Überschrift verlassen darf. Ein Gesetzestext steht immer unter dem Gebot, mit wenigen Worten alle Möglichkeiten, auch die zukünftigen, zu erfassen. Wenn du alles einzeln erfassen willst, dann hätte das BGB mindestens den zehn- bis fünfzehnfachen Umfang. Glaubst du wirklich, dass du damit mehr Klarheit hättest?
@ Aria
Bummler hat geschrieben:
Grundgesetz hat geschrieben:Artikel 9
....
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Was ist denn ein Grundgesetz wert, wenn es durch deren Hüter aufgeweicht wird? Wenn die bescheinigen das sich diese Vereinigung gegen die "die verfassungsmäßige Ordnung ... richten," dann sind sie verboten. Was gibt es da als Spielraum?
Jeder kann Gedanken haben und diese veröffentlichen, die sich gegen die derzeitige verfassungsmäßige Ordnung richten, aber es liegt im Ermessen der Gerichte, diese zu bewerten und darüber zu richten – oder es wegen der Geringfügigkeit auch sein lassen, wenn, wie offensichtlich diesmal bei der NPD, keine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung droht. Es handelt sich hier einfach um das Abwägen von Gütern: Hier die Freiheit der Gedanken, dort ein Verbot, das diese Gedanken nicht zum Verschwinden bringen, sondern nur in die Illegalität verdrängen würde, was die Kontrolle derjenigen, die solche Gedanken hegen, zusätzlich erschwerte.
Tolle, klare und richtige Reaktion.
Bummler hat geschrieben:Aber wenn ich mal für die AfD argumentiere, dann gibt es ein Geschrei über die rechte Ecke. Wieso eigentlich? Ist doch alles rechtens.
Ja, ist es: So wie das Geschrei von der rechten Ecke rechtens ist, ist auch das Geschrei dagegen rechtens.
Das Geschrei von der rechten Seite ist leider oft nicht rechtens, auch wenn man es deswegen nicht gerichtlich beanstanden kann. Wenn es nämlich rechtens wäre, dann müsste man kein "Geschrei" dagegen erheben. Die AfD betreibt eine Art von Volksverhetzung, die so scharf an der Grenze zum strafbaren liegt, dass diese gerade rechtlich noch nicht angegriffen werden kann. Man muss, und dieses muss Bummler wohl noch lernen, ganz genau zuhören und begreifen, was wirklich gemeint ist.
Lügen ist ja nicht verboten und jeder Erwachsene weiß, dass Menschen manchmal – in guter oder schlechter Absicht – lügen. Wieso dich das „schon viel Geld und Nerven gekostet“ hat, entzieht sich meiner Kenntnis, schließlich bist nur nicht mehr 14 Jahre alt.
Ich kann Bummlers Einwand hier gut verstehen. Denn nicht nur Bummler ist auf diese Briefe herein gefallen. Auch sehr viele Wessis. Auch wenn ich Bummlers Meinung verstehe, so kann ich diese doch nicht mit ihm teilen.
Aber ein politisch interessierter Bürger informiert sich gewöhnlich aus mehreren Quellen. Insofern darf ich annehmen, dass du nicht wirklich politisch interessiert bist, sondern – ähnlich den Schreihälsen aus der rechten Ecke – nur daran interessiert, diesen Staat bzw. das, was er tut, möglich schlecht zu reden. Dies natürlich ohne der eingehenden Prüfung der Sachlage, weil diese womöglich das Krakeelen von selbst verbieten würde.
Diesen vorwurfvollen Einwand von dir an Bummler kann ich nicht beitreten. Es wurde in allen Medien immer von der "Ehe für alle" gesprochen. Bummler hat eine sehr konservative Haltung vorgetragen, die ich nicht nur so von der rechten Seite gehört habe. Ich teile diese Einwände nicht und halte diese auch oft für überzogen. Ich halte es auch für völlig unverständlich, warum die Lebenspartnerschaften nicht jetzt durch das Gesetz mit der Ehe gleich gestellt wurden. Warum sollen diese Menschen jetzt noch einmal zum Standesamt? Dieses Gesetzt jetzt hebt doch nur einen Gesetzesfehler auf, weil damals der Mut fehlte, die Ehe als solches sofort für die homophilen Paare zu öffnen. Mir ist es durchaus bekannt, dass die Verwaltungsrechtler jetzt kommen und mir sagen, dieses sei so erforderlich, damit jetzt keine Regressansprüche gegen frühere Entscheidungen getroffen werden könnten. Aber dieses wäre, so sehe ich es, mit einer einfachen Stichtagsregelung vermeidbar gewesen.
QED.
Kannst du mir bitte mal diese Buchstabenfolge im Klartext benennen?