nein. Wo es Grenzen gibt brauche ich keine Toleranz.
Toleranz brauch ich wo es keine genauen Grenzen gibt.
mowgli
Ich würde halt erst mal die entsprechenden Threads in "FKK und Recht" durchlesen, bevor ich irgendwelche Behauptungen aufstelle.PundV hat geschrieben:Ob Gefängnis oder Geldbuße oder Platzverweis: man darf nicht überall nackt sein.
PundV hat geschrieben:Prediger hat geschrieben:So wie ich die Rechtslage verstanden habe ist das tatsächlich so. Du darfs dich überall nackt aufhalten, es darf dich nur dabei keiner sehen, der das nicht gut heißt.
In der Praxis heißt dies, dass man eben kein Recht hat, weil in der Praxis es immer jemanden gibt, der sich daran stören würde.
Das ist möglich, wenn mehrere Nackte zusammen auftreten - ein Nackter allein würde da wahrscheinlich ganz anders begrüßt.Mowgli hat geschrieben:Wir waren beim Nacktwandern auch schon auf dem Bahnhof, auf dem Bahnsteig. Und die menschen winkten uns alle zu.
Das Hausrecht wird immer durch übergeordnetes Recht aufgehoben. Was nicht durch bestehende Gesetze geahndet werden kann, kann über das Hausrecht auch nicht bestraft werden. Die Bundespolizei hat keine weitergehenden Befugnisse als die Polizeien der Länder, lediglich einen anderen Zuständigkeitsbereich.prediger hat geschrieben:Einmal öffentliches Recht und Hausrecht der Bahn AG, was die Bundespolizei dann mit durchsätzt.
Mitglieder in diesem Forum: Berlinski und 60 Gäste