PundV hat geschrieben:Wenn das stimmt, dann kann man in der Praxis nicht davon ausgehen, dass man ohne Probleme nackt durch die Fußgängerzone laufen kann.
Grober Unfug war bis zur Strafrechtsreform 1975 ein Straftatsparagraph, der dann - mit anderem Wortlaut aber ziemlich gleichen Inhalt - in den Ordnungswidrigkeitsparagraphen 118 umgewandelt wurde. Wird ein hinzugezogener Polizeibeamter es als groben Unfug sehen, wird er Wege einleiten, um ein Bußgeld zu verlangen. Hat er Humor und einen guten Tag, kann das auch viel besser enden. Kommen ganz dumme Umstände zusammen - z.B. einige meinen, dich am Geschlecht spielen gesehen zu haben-, wird's richtig böse: Dann wird es wohl eine Straftat »Exhibitionistische Handlung«, mit Geldstrafe oder auch bis maximal 1 Jahr Gefängnis.
Also, auch wer das Risiko liebt, sollte vielleicht trotzdem mal über die möglichen Folgen nachdenken.