Gesundheitswahn/Gehirnwäsche:
"
ImpfberatungFehlt der Nachweis, muss Kita es meldenEltern, die ihre Kinder umgeimpft in die Kita geben wollen, aber keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen, müssen jetzt per Gesetz ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Bisher war das den Kitas freigestellt. Beratungsverweigerer können mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro belegt werden. Eine Impfpflicht für Kinder besteht weiterhin nicht." (Stiftung Warentest, 9/2017, S. 89)
Ergänzend zur Beratungspflicht:
Wichtige Neuerungen durch das Präventionsgesetz, in Kraft getreten im Juli 2015 (von:
http://www.impfkritik.de/gesetze/; Hervorhebung von mir)
1. Verpflichtung zur ärztlichen Impfberatung vor Aufnahme in eine Kita (IfSG § 34 Abs. 10a)
"Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen,
dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes
erfolgt ist.
Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt die Personensorgeberechtigten
zu einer Beratung laden. (...)"