Nackt im Garten und Balkon: Ordnungswidrigkeit möglich
Wer sich also nackt in seinem Garten oder dem Balkon aufhält, begeht weder eine Straftat noch – in den meisten Fällen – eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings entscheidet hier der Einzelfall.
So können sich andere Mieter oder Nachbarn durch zu viel Nacktheit berechtigt gestört fühlen, so dass das freizügige Sonnenbaden zur „Belästigung der Allgemeinheit“ führt. Dann stellt zu viel Nacktheit eben doch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro bestraft werden.
Also einen Freifahrtsschein gibt es dafür nicht und wenn man Pech hat bekommste dafür einen reingedrückt !!!!
LOOL ja sicher einfach mal Fresse halten genau