Das wird man vielleicht - am besten durch eine der ProtagonistINNENLucilla hat geschrieben:Man könnte den Thread jetzt nutzen, um nachher von der Wanderung zu berichten und wie eine solche Selektion beigertragen hat, neue NacktwanderINNEN zu gewinnen.
guenni hat geschrieben:hier wird von einer privatperson zu einer wanderung eingeladen und die kann, unabhängig von bestehenden gesetzen, bestimmen, wen sie dabei haben möchte und wen nicht.
NackteBohne hat geschrieben:Das wird man vielleicht - am besten durch eine der ProtagonistINNENLucilla hat geschrieben:Man könnte den Thread jetzt nutzen, um nachher von der Wanderung zu berichten und wie eine solche Selektion beigertragen hat, neue NacktwanderINNEN zu gewinnen.
NackteBohne hat geschrieben:Richtig, es ist ja nur ein Versuch. Immerhin konnte ich so erreichen, dass sich 3 Frauen allein aus meinem Bekanntenkreis überhaupt erstmals mit dem Thema beschäftigen.
norbert hat geschrieben:Babyboomer hat geschrieben:...weil sie einfach keinen Bock auf blöde Anmache und sabbernde Säcke haben...
Hast du Erfahrung mit Nacktwanderung oder sabberst du nur blöd rum?
Hast du schon mal an einer organisierten Nacktwanderung teilgenommen?
Sonst wüßtest du nämlich, das es das da nicht gibt.
Liberté 53 hat geschrieben:Da bin ich mir nicht so sicher: Als (privater) Vermieter darfst Du auch nicht bestimmte Gruppen ablehnen.
Eine Ausnahme von den allgemeinen Diskriminierungsregeln besteht im Bereich der Vermietung von Wohnraum. Wird Wohnraum auf demselben Grundstück, auf dem der Vermieter selbst seine Wohnung hat, vermietet, oder werden von einem Vermieter nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet, gilt das allgemeine Benachteiligungsverbot nicht.
Liberté 53 hat geschrieben:guenni hat geschrieben:hier wird von einer privatperson zu einer wanderung eingeladen und die kann, unabhängig von bestehenden gesetzen, bestimmen, wen sie dabei haben möchte und wen nicht.
Da bin ich mir nicht so sicher:
Du scheinst nicht so gerne ältere Beiträge zu lesen, bevor du selbst Antworten schreibst. In diesem Thread habe ich weiter oben den Gesetzestext eonkopiert, aus dem eindeutig hervorgeht, daß das GG-Gesetz nicht für Privatleute gilt.Liberté 53 hat geschrieben:
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Da bin ich mir nicht so sicher:
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