Hallo, ich bin gerade dabei für diesen Sommer eine Nacktwandergruppe in RLP im Naheland aufzubauen.
Weitere Informationen findet ihr auf meiner Webseite www.fkk-gesundheitswandern.info
Nackige Grüße André Peter
Och .. Humor habe ich schon. Aber wenn jemand Bilder klaut, und dann deren weitere Kopie durch das Impressum unterbinden will (quasi Eigentum vortäuscht), dann würde ich das nicht als "lustig", sondern ganz banal als "dummdreist" bezeichnen. Oder etwas pointierter ausgedrückt: Durch Diebstahl entstehen keine Eigentumsrechte. Heilige Einfalt, willst du tatsächlich Toleranz für banalen Diebstahl einfordern?? Aber geschenkt. Es lohnt sich nicht, zivilrechtlich wegen der zwei Nacktwanderbilder, an denen ich Miteigentümer bin, gegen dich vorzugehen. Nebenbei: Wenn ich das wollte, hätte ich hier nicht darüber geschrieben, sondern es ganz einfach gemacht.... hin, dass der Besucher meiner Seite neben Toleranz auch ordentlich Humor mitbringen sollte. Ist dies hier nicht der Fall ?
Natürlich sind die Gedanken frei. Niemandem droht wegen Fantasie eine strafrechtliche Verfolgung, sonst sähen sich z.B. Krimi-Autoren ständig der Gefahr ausgesetzt, belangt zu werden. Aber wenn du - wie geschehen - Nacktwanderungen initiierst, denn werden Interessierte immer auch nach deren Ausrichtung ( Beispiel: "Sport", "Spaziergang", "Familienausflug", "Landschaft erleben" ) fragen. "Sex-Erlebnisse", wie du sie in der Story ausführlich beschreibst, gehören - meiner Erkenntnis nach - nicht dazu.Zweitens sind die Gedanken frei und die Fantasie kennt keine strafrechtliche Verfolgung
ich kenne mich im Pormo-Geschäft nicht so aus, aber da es sich wohl fast immer um sehr,sehr viel Geld handelt, kann ich mir schon vorstellen, dass jemand, der mit der Verbreitung Geld verdient, gegen Rechteverletzer vorgeht. Soweit ich da einen Überblick habe, würde da der Kläger vor Gericht hohe Erfolgsaussichten haben.Drittens möchte ich es wirklich gerne einmal erleben, dass die Leute, die ihre Pornobilder öffentlich im Internet und somit für jedermann zugänglich posten, mit Hilfe der Staatsgewalt ihre angeblichen Bildrechte begehren
Die Frage kann ich dir beantworten und jetzt wird es tatsächlich juristisch: Wenn so etwas, was du ausführlich beschreibst, real im öffentlichen Raum (z.B. bei einer Nacktwanderung) geschieht, dann kommt in der Tat der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aus dem schwergewichtigen Sexualstrafrecht ins Spiel. Dies ganz unabhängig davon, ob ein Richter oder eine Richterin darüber urteilt. Das ist dann (auch im Strafmaß!) eine ganz, ganz andere Größenklasse, als z.B. die hier häufiger besprochene "Belästigung der Allgemeinheit".Was würde wohl ein Richter, oder besser noch eine Richterin hierzu sagen ...
Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 60 Gäste