ERGÄNZUNG:
Deshalb gilt für mich seitdem: Keine Vorabankündigung mehr bei der Polizei und es mehr oder weniger darauf ankommen lassen und bei Bedarf auf natury.de verweisen. Allerdings hat mich mein letzter Polizeikontakt psychisch so runtergezogen, dass ich mir drei lustige Baströckchen besorgt habe, diese zurechtgeschnitten habe und übereinander getragen sind die dann relativ blickdicht, es sei denn, es weht zufällig ein kräftiges Windchen. Dann laufe ich herum wie ein ... (siehe mein Nickname) und fühle mich dabei trotzdem nackt.
An eine durchaus lustige Polizeikontrolle kann ich mich allerdings auch erinnern. Beim Nacktradeln ohne Vorankündigung wurde ich von einem Polizeiauto angehalten. Die haben mich gefragt, ob ich Drogen oder Alkohol genommen hätte, haben meine Utensilien durchsucht. Ich habe denen erklärt, dass ich Naturist bin und dass mir bekannt ist, innerhalb der geschlossenen Ortschaften geht überhaupt nicht, aber ich bewege mich ausschließlich ausserhalb der Ortschaften. Sie fragten nach meinem Personalausweis, ich aber hatte keinen dabei, war aber bereit, den Polizisten meine entsprechenden Daten mündlich zur Verfügung zu stellen. Darauf haben die Polizisten dann aber verzichtet nach dem Motto, ich könnte mich ja auch für einen ausgeben der ich in Wirklichkeit nicht bin, und haben mir dann eine schöne weitere Radeltour gewünscht, mich pflichtgemäß aber noch darauf hingewiesen, mir zumindest meine kurze Hose zu überziehen, falls ich doch noch in den Ort einfahren möchte.