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Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Hans H. » So 2. Okt 2022, 14:38

Mit meiner persönlichen Sicht wie "Das sehe ich genauso" kann man das geltende Recht nicht ändern. Nichts gegen die Sichtweise, aber es gibt auch andere Meinungen und es gibt gesetzliche Regelungen, die recht klar ausgelegt werden.
Zu der Frage "Warum..." hatte ich bereits oben geschrieben:
Weil es in D. keine Fotografiereinschränkungen im öffentlichen Raum gibt, soweit die Bereiche nicht der Privatsphäre zuzurechnen sind. Im öffentlichen Raum wird zum Glück nicht unterschieden zwischen nackt und bekleidet. Es wäre doch schlimm wenn man damit schon den Status nackt als tabu deklarieren würde!
Konkret heißt das z.B.: Wenn man im öffentlichen Raum nackt ist, der nicht der Privatsphäre zuzurechnen ist, dann gibt es kein Fotografierverbot. Das gilt u.a. bei Veranstaltungen wie Nacktradel-Tagen oder CSD und auch wenn eine Gruppe irgendwo in der Öffentlicheit nackt demonstriert, aber auch bei einer Nacktwanderung im öffentlichen Raum. Heimlich, also aus dem Versteck heraus oder mit langen Teleobjektiven, die der/die Fotografierte nicht erkennen kann, ist das Fotografieren von Personen schon seit sehr langer Zeit verboten. Da gibt es auch keinen Unterschied zwischen nackt und bekleidet. FKK-Strände werden ebenso wie z.B. Liegewiesen im Schwimmbad ohne FKK der Privatsphäre zugrechnet, wo Fotografieren immer die Erlaubnis der aufgenommenen Personen erfordert.

Aber auch erlaubtes Fotografieren im öffentlichen Raum heißt noch lange nicht, dass eine Veröffentlichung ohne Weiteres erlaubt ist. In Spanien gab es in den letzten Monaten übrigens zwei Bußgelder gegenüber Privatpersonen in Höhe von 2000 € wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos mit Personen im einen Fall, eines Videos im anderen Fall in sozialen Medien. Beim Video handelte es sich um eine Situation eines Angriffs und der folgenden handgreiflichen Auseinandersetzung, also ein Fall, bei dem die Aufnahme bei uns seit den neueren Regeln im StGB ohnehin verboten wäre, sobald eine Person in einer hilflosen Lage ist.

Ich sehe bei den bestehenden Regelungen keinerlei Änderungsbedarf. Der Schutz ist vom Gesetz her in gutem Maß gegeben. Wenn es Probleme gibt, dann manchmal mit der Durchsetzung, wenn derjenige, der Bilder veröffentlicht, nicht so leicht ausfindig zu machen ist.
Vor allem finde ich es wichtig, dass man für den Zustand Nackt keine gesonderten Regeln macht, um die Nacktheit nicht unnötig weiter zu tabuisieren.

 
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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Tim007 » So 2. Okt 2022, 18:37

Hans H. hat das gut auf den Punkt gebracht.

Unvergessen Verheugen, der im Urlaub an einem einsamen Strand mit seiner Partnerin nackt war. Ein Fressen für Paparazzi. Tagelang gab es eine Auseinandersetzung, ob eine Veröffentlichung legitim ist.
Hier: eine Person des öffentlichen Interesses.
Dort: Intimbereich.

Der Schutz des Privatbereichs ist als besonders schutzwürdig anerkannt worden. Eine Veröffentlichung der Fotos unterblieb.

Die technischen Fortschritte werden dazu führen, dass diese Probleme eine ganz andere Brisanz erlangen. Die Kameras werden immer kleiner. Auch Tonaufnahmen lassen sich unschwer und unbemerkt herstellen.

Daher ist der Schutz des Strafrechts unverzichtbar, und zwar unabhängig, ob man nackt ist oder nicht. Auch das hat Hans H. herausgearbeitet: gut, dass nicht zwischen "angezogen" und "nackt" differenziert wird.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Hans H. » Di 4. Okt 2022, 17:23

Ergänzend zu der Auseinandersetzung mit Paparazzi, die Tim007 zitiert:
Es gab auch einen Rechtsstreit, als ein Prominenter mit Partnerin in einem Café saß. Soweit ich mich erinnere waren die beiden nicht verheiratet und daher das Interesse der Presse groß, mit wem der Prominente ausgeht.
Auch da: Eine Person öffentlichen Interesses vs. Privatsphäre.
Im Streit ging es darum, ob dieser Ort der Privatsphäre zuzurechnen sei und das wurde so bestätigt, schließlich hatten sich die beiden in den Innenraum gesetzt und nicht auf die öffentlich von der Straße sichtbare Terrasse. Daher sagte das Gericht, der Innenraum eines Cafés oder sonstigen Lokals ist der Privatsphäre zuzurechnen.

Das Beispiel hier nur noch, um Aufzuzeigen, wie weit der Schutz tatsächlich geht. Ich meine, wenn das also bereits Privatsphäre ist ... (den Satz brauche ich ja wohl nicht fortzusetzen). Deshalb brauchen wir für FKK-Strände keine weitergehenden neuen Regeln, weil die bestehenden Regeln mit der derzeitigen Auslegung diese Bereiche wie auch sonstige Strände, Liegewiesen, Schwimmbäder etc., textil oder FKK, zur Genüge mit umfassen.

 
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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Fürst Pückler » So 13. Nov 2022, 17:21

Mittlerweile ist doch das Fotografieren selbst wenn die Aufnahmen lediglich für das Einkleben ins Fotoalbum gedacht sind vielerorts untersagt, so z.B. in Schwimmbädern, Saunen und auch an öffentlichen überwachten Badestränden. Da heißt es dann z.B. „Das Fotografieren im Strandkorbbereich ist untersagt“. Als wir im 1993 das erste Mal im FKK-Camp Arnaoutchot waren gab es da am Strand bereits Fotografierverbot.

Wer also heute noch seine Kinder beim Sandburgenbauen, egal ob angezogen oder nackt, fotografieren will muss sich schon außerhalb der Strandabschnitte bewegen wo es kein Hausrecht beispielsweise durch die Kurverwaltung gibt oder sich in die Dünen schlagen.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von regenmacher » So 20. Nov 2022, 22:06

Mittlerweile ist doch das Fotografieren selbst wenn die Aufnahmen lediglich für das Einkleben ins Fotoalbum gedacht sind vielerorts untersagt, so z.B. in Schwimmbädern, Saunen und auch an öffentlichen überwachten Badestränden.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn solche Bestimmungen explizit in den Hausordnungen aufgeführt werden, denn die Praxis zeigt, dass es leider immer wieder vorkommt, dass es beim "Einkleben ins Fotoalbum" nicht bleibt.

Wer also heute noch seine Kinder beim Sandburgenbauen, egal ob angezogen oder nackt, fotografieren will muss sich schon außerhalb der Strandabschnitte bewegen wo es kein Hausrecht beispielsweise durch die Kurverwaltung gibt
Wenn es wirklich (und nicht vorgeblich) die eigenen Kinder sind, gehe ich davon aus, dass (z.B. durch Kurverwaltungen) auf explizite Nachfrage Genehmigung erteilt wird.
In diesem Thread geht es um heimlich (also versteckt, d.h. für die photographierte Person nicht erkennbar) gefertigte Nacktbilder.
Ich möchte im Interesse einer möglichst weiten Verbreitung der FKK ein Verbot heimlich gefertigter Nacktaufnahmen ausdrücklich unterstützen.

Es hat schon seinen Sinn, dass FKK-Aufnahmen offen (also nicht heimlich) und nach Rücksprache mit den dargestellten Personen erstellt werden.

Um ein aktuelles Beispiel aus meinem Stapel von Berichten anzufügen - hier ein ausführlich bebilderter Beitrag zu einem Museumsbesuch erst vor wenigen Tagen :

https://leblogdelaffn.fr/soiree-visite- ... 0-11-2022/

Mir ist klar: Im konkreten Fall macht es Arbeit und besondere Vorbereitungen sind notwendig, um diese Aufnahmen zu machen und dann auch veröffentlichen zu können (hier im blog der FFN - FÉDÉRATION FRANÇAISE DE NATURISME, vergleichbar dem DFK). Selbstredend sind es keine heimlich gefertigten Nacktaufnahmen. Und natürlich wurden die beteiligten Personen über die mögliche Veröffentlichung zuvor informiert. Das ist also das exakte Gegenteil von "heimlich".

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Sachsenrheini » Mo 2. Jan 2023, 00:41

Also Kameraverbot ist Käse, nicht durchsetzbar, weltfremd und schießt völlig über das Ziel hinaus!2 Autos werden ja auch nicht verboten, nur weil manche die dafür geltenden Regeln nicht einhalten.

Und generell denke ich auch, dass das deutsche Recht, was das Anfertigen entsprechender Bilder betrifft, ausreichend ist.

Ein Vollzugsdefizit gibt es hingegen dahingehend, was Veröffentlichungen betrifft. Früher war das recht klar und mit einigen Hürden verbunden. Ein Zeitungsartikel, Poster oder Buch erscheint nicht so mirnixdirnix. Um im Internet zu veröffentlichen, bedarf es oft nur zwei, drei Klicks. Und hier fehlt es meines Erachtens ganz massiv an Sensibilisierung in der Bevölkerung. Ein Urlaubsbild mit dem Handy aufzunehmen ist das eine, es in den Facebook-Status zu laden oder in ner großen WhatsApp-Gruppe zu posten, dann schon etwas ganz anderes. Hier bräuchte es eine rigerosere Strafverfolgung und eben auch Aufklärung.
Die Aufnahmen ansich zu verbieten, halte ich für falsch. Was man sehen kann, darf man nach meinem Rechtsverständnis auch abbilden. Die Grenze wird genau dann überschritten, wenn das Bild Leuten zugänglich gemacht wird, die nicht in der Aufnahmesituation zugegen waren.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von ad peter » Mo 2. Jan 2023, 10:15

Wobei heute das klassische Fotoalbum gar nimmer erstellt werden. Die Bilder sind meist in Computern oder auf Handys gespeichert, auch wenn die nicht ins Netz landen. Allenfalls in so Fotobüchern, die überall erstellt werden. Da braucht man auch Computer und Firmen, die die Bilder abdrucken.

Mittlerweile gibt es - leider - böse Viren, die diese Daten aus Computern oder Handys rausklauen.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von ynda » Mo 2. Jan 2023, 12:48

ad peter hat geschrieben:Mittlerweile gibt es - leider - böse Viren, die diese Daten aus Computern oder Handys rausklauen.

Es gibt aber auch externe Festplatten, SD-Karten und DVD, und ganz wichtig: es gibt auch Virenscanner! Da gibt es
gute und sehr gute. Auch für Handy's!
Guckst du hier: https://www.bundespolizei-virus.de/virenscanner/
;) :D 8-)

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von ad peter » Mo 2. Jan 2023, 13:20

Ich habe Linux, das sind die Viren nicht so scharf drauf. Habe auch externe Festplatte, Stick und SD-Karten. Daher nicht das Problem, aaber wenn sie angeschlossen sind, wären dann diese Bilder greifbar.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von ynda » Mo 2. Jan 2023, 14:33

Ja schon, aber seien wir mal ehrlich, wer Viren programmiert ist nicht scharf auf stinknormale private FKK-Bilder, oder?
Es sei denn, deine Frau/Freundin ist ein Promi

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