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Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von riedfritz » Di 6. Mai 2025, 11:36

... und wo würdest du dann einen Verstoß nach § 118 einordnen. Ich glaube nicht, dass in deinem Portfolio Strafverfahren eingeschlossen sind.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von ynda » Di 6. Mai 2025, 12:03

Der höchst ärgerliche und viel zitierte § 118 ahndet ja eine Ordnungswidrigkeit, es ist also keine Strafsache.
Man müsste es halt bei den Versicherungen mal erfragen. Meiner Meinung nach sollte es möglich sein, dass
eine entsprechende Rechtsschutz Versicherung das abdeckt.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nudamus » Di 6. Mai 2025, 12:24

riedfritz hat geschrieben:... und wo würdest du dann einen Verstoß nach § 118 einordnen. Ich glaube nicht, dass in deinem Portfolio Strafverfahren eingeschlossen sind.

Beziehst Du Dich auf meinen Beitrag? Was meinst Du mit Portfolio?

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Konrad R. » Di 6. Mai 2025, 12:46

Viele Versicherungen beinhalten wohl einen Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Ob die Verteidigungskosten auf jeden Fall bezahlt werden, hängt meist aber davon ob, ob das ordnungswidrige Handeln nur fahrlässig oder vorsätzlich, mit rechtskräftiger Verurteilung, erfolgte.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von regenmacher » Di 6. Mai 2025, 17:53

Kleinkram:

huibu hat geschrieben:Als "Angeklagter" hat man eh immer die Arsch^H^H^H^H^HZahl-Karte .
Hier im Ordnungsrecht gibt es keine "Angeklagten", sondern allenfalls "Betroffene" - das ist aus juristischer Sicht etwas ganz, ganz anderes.

huibu hat geschrieben:Selbst der eigene Anwalt hat kein Interesse daran, den Streitwert klein zu halten, ist sein Honorar doch direkt von diesem abhängig...
Hier hat der Anwalt keinerlei Einfluss auf den Streitwert, der sich zu Beginn der Widerspruchsverhandlung nach dem Beschied des Ordnungsamtes richtet (hier im konkret zu behandelnden Fall ca 50 Euro), und der nach der dem Widerspruch zum Verwaltungsbescheid allenfalls vom Gericht bestimmt wird.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Zett » Do 8. Mai 2025, 16:16

Wilhelm_online hat geschrieben:Das Urteil
"...
Dies hat der Beklagte billigend in Kauf genommen, er hätte erkennen können, ja müssen, dass sich andere belästigt fühlen.
Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehört Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu."

Ach, und wer meint da alles noch, das Sittengesetz würde nicht mehr angewendet? "ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens"!!!

Hannes 2.0 hat geschrieben:Die Richterin hat betont, dass es ordnungswidrig ist, weil es GEEIGNET ist, andere zu stören,
auch wenn sich explizit niemand dran gestört hat!
Das finde ich mehr als bloß bemerkenswert, es zeigt, in welche Richtung es in Zukunft gehen soll
und wie mit der persönlichen Freiheit umgegangen werden soll.

Das hat nichts mit Zukunft zu tun, das ist gängiges Rechtsverständnis zum §118, seit Jahrzehnten. Hatte ich hier wohl schon mehrfach geschrieben.

dearw hat geschrieben:Erst mal zu den Fakten und zu mir:

Es ist wohl jetzt so wie der Engländer, der ständig im Knast sitzt, weil er das Recht auf Nacktheit durchsetzen will. Es wäre ja toll, wenn man durch die Instanzen gehen könnte und am Ende käme ein Rechtsspruch raus, der Nacktheit prinzipiell und überall erlaubt. Ich glaube aber, dass die Zeit dafür noch nicht reif ist - und gerade jetzt mit Krieg, Kriegsgefahr, Wirtschaftsflaute und Umweltkrise die Justiz weniger denn je Verständnis für solch "abgefahrene" Wünsche hat.
Unterschreibe meine Petition Für das Grundrecht auf freie Bekleidungswahl und Nacktheit - und lass die Sache mit Deinem Bußgeldbescheid ruhen.

 
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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von dearw » Do 8. Mai 2025, 18:40

regenmacher hat geschrieben:... OLG begründete dies damals damit, ...


Würdest du mir bitte das OLG-Urteil zukommen lassen. Dazu habe ich dich über die Forums-Nachrichten angeschrieben.

Sobald die schriftliche Urteilsbegründung da ist will juristisch prüfen lassen, ob eine Grundsatzentscheidung vor einem der Verfassungsgerichtshöfe Sinn macht. Dazu suche ich eine/n gute/n Verfassungsrechtler/in!?

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Zett » Do 8. Mai 2025, 21:03

Hab das OLG-Urteil gerade bei natury.de gefunden: https://xoras.de/images/naturism/Urteil ... ehenke.pdf

Auszug: "Das ist jedenfalls dann anzuneh-
men, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsord-
nung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslo-
sigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als ei-
ne Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen dar-
stellt (BGHSt 13, 241,244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karisruhe NJW 1970,
64)."

Dieser "billig denkende Bürger" ist, soweit ich das aus anderen Quellen weiß, ein "Durchschnittsbürger", der also weder besonders prüde noch besonders freizügig ist. Er ist der Maßstab der Einschätzung - letztendlich durch den Richter.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von HTJ » Do 8. Mai 2025, 23:08

@ Regenmacher
Ich verstehe das nicht. In deinen Beitrag vom 02.05. führst du zwei Argumente an, die sich gegenseitig widersprechen.

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Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Sa 10. Mai 2025, 09:08

Wenn man in einem Rechtsstreit etwas erreichen möchte, dann fängt man im ersten Moment damit an. Auf einen fahrenden Zug kann man schwerlich aufsteigen. Es gibt außerdem ein Sprichwort: "Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten." All das wurde nicht berücksichtigt. Das System "Justiz" und den geregelten Ablauf eines Ordnungswidrigenkeitenverfahrens kann man dabei auch nicht konstruktiv kritisieren, was hier allerdings einige dennoch versuchen, wenn man es gar nicht kennt oder verstanden hat. Kein Vorwurf, aber viele erkennen nicht ihre Rolle und überschätzen sich unreflektiert maßlos. Wir sind die Nation der Bundestrainer und vermeintlich Allwissenden.

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